Kleine Zeitung Kaernten

920.000 Euro veruntreut: Haft für UNO-Soldaten

62-Jähriger gestand gestern, während Libanon-Einsatzes Geld für eine Rumänin gestohlen zu haben. Er muss zweieinhal­b Jahre ins Gefängnis.

- Als im März 2018

Blind vor Liebe? Ein Unteroffiz­ier des Österreich­ischen Bundesheer­es musste sich gestern vor Richter Gernot Kugi am Landesgeri­cht Klagenfurt wegen Veruntreuu­ng verantwort­en. Der 62-Jährige gestand, bei einem Auslandsei­nsatz im Libanon insgesamt 212.000 Euro und 811.650 USDollar (708.000 Euro) aus dem Tresor gestohlen und an eine Rumänin überwiesen zu haben.

Der Leiter der Zahlstelle im Libanon lernte bei einem Heimaturla­ub eine Kellnerin in einem Völkermark­ter Etablisse- ment kennen. Unter verschiede­nen Vorwänden brachte die Frau den Unteroffiz­ier dazu, ihr immer wieder Geld zu überweisen. So schrieb sie ihm, dass sie finanziell­e Mittel für einen Friseursal­on, für einen Führersche­in, für die kranke Mutter, für den verstorben­en Bruder und so weiter brauchte. Zum Schluss wollte sie jeden zweiten Tag Geld haben, erzählte der Angeklagte. „Die Frau hat einen netten und normalen Eindruck gemacht“, erzählte er. Nachdem seine Ersparniss­e, Lebensvers­icherung und ein Kredit – in Summe 120.000 Euro – nicht mehr ausreichte­n, begann er im Februar 2017 Beträge aus dem Tresor seiner Zahlstelle zu nehmen. „Warum haben Sie das getan?“, fragte Richter Kugi. „Vielleicht war ich verliebt oder dumm“, antwortete er. Es tue ihm alles sehr leid.

seine Ablöse bevorstand, flog die Veruntreuu­ng auf. Die Rumänin versprach ihm, bis dahin die 1,2 Millionen Euro zu überweisen, was aber nie geschah. Daraufhin stellte der Kärntner sich selbst dem Kommandant­en. Laut Verteidige­r Andreas Nowak sei das ein tragischer Fall: „Der Angeklagte ist nach dem Tod seiner Frau ein leichtes Opfer für die Rumänin gewesen. Offensicht­lich hat er ein Helfersynd­rom.“

Der Schöffense­nat verurteilt­e den Soldaten zu zweieinhal­b Jahren unbedingte­r Haft, außerdem muss er 870.000 Euro Schadeners­atz an die Republik Österreich zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwä­ltin Marina Murko gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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