920.000 Euro veruntreut: Haft für UNO-Soldaten
62-Jähriger gestand gestern, während Libanon-Einsatzes Geld für eine Rumänin gestohlen zu haben. Er muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Blind vor Liebe? Ein Unteroffizier des Österreichischen Bundesheeres musste sich gestern vor Richter Gernot Kugi am Landesgericht Klagenfurt wegen Veruntreuung verantworten. Der 62-Jährige gestand, bei einem Auslandseinsatz im Libanon insgesamt 212.000 Euro und 811.650 USDollar (708.000 Euro) aus dem Tresor gestohlen und an eine Rumänin überwiesen zu haben.
Der Leiter der Zahlstelle im Libanon lernte bei einem Heimaturlaub eine Kellnerin in einem Völkermarkter Etablisse- ment kennen. Unter verschiedenen Vorwänden brachte die Frau den Unteroffizier dazu, ihr immer wieder Geld zu überweisen. So schrieb sie ihm, dass sie finanzielle Mittel für einen Friseursalon, für einen Führerschein, für die kranke Mutter, für den verstorbenen Bruder und so weiter brauchte. Zum Schluss wollte sie jeden zweiten Tag Geld haben, erzählte der Angeklagte. „Die Frau hat einen netten und normalen Eindruck gemacht“, erzählte er. Nachdem seine Ersparnisse, Lebensversicherung und ein Kredit – in Summe 120.000 Euro – nicht mehr ausreichten, begann er im Februar 2017 Beträge aus dem Tresor seiner Zahlstelle zu nehmen. „Warum haben Sie das getan?“, fragte Richter Kugi. „Vielleicht war ich verliebt oder dumm“, antwortete er. Es tue ihm alles sehr leid.
seine Ablöse bevorstand, flog die Veruntreuung auf. Die Rumänin versprach ihm, bis dahin die 1,2 Millionen Euro zu überweisen, was aber nie geschah. Daraufhin stellte der Kärntner sich selbst dem Kommandanten. Laut Verteidiger Andreas Nowak sei das ein tragischer Fall: „Der Angeklagte ist nach dem Tod seiner Frau ein leichtes Opfer für die Rumänin gewesen. Offensichtlich hat er ein Helfersyndrom.“
Der Schöffensenat verurteilte den Soldaten zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft, außerdem muss er 870.000 Euro Schadenersatz an die Republik Österreich zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Marina Murko gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.