Die nächsten Schritte zum Glyphosat-Verbot
Ab Ende Jänner will Kärnten das Pflanzenschutzmittel verbieten. So geht es weiter.
„Alles
Gute zum Geburtstag.“
1.
Wer ist vom Glyphosat-Verbot betroffen, das bis Ende Jänner 2019 in Kraft treten soll?
Alle nicht gewerblichen Anwender. Im ersten Gesetzesentwurf war auch die Landwirtschaft enthalten. Dieser wurde jedoch von der EU zurückgewiesen, weil ein solches Verbot nur vom Bund beschlossen werden kann. Deshalb hat Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) die Bundesregierung und die Chemiekonzerne zum Handeln aufgefordert. Sie könnten den Kärntner Gesetzesentwurf zum Vorbild nehmen.
2.
Welche Pflanzenschutzmittel sind vom neuen Gesetz betroffen?
Derzeit sind in Österreich 355 Pestizide für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen, für die gewerbliche Anwendung sogar 1289 Stoffe. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen nur mehr 14 davon angewandt werden. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit Strafen von 3500 bis 7000 Euro geahndet werden. Die Kontrolle obliegt der Bezirkshauptmannschaft.
3.
Wie sieht das weitere Prozedere aus?
Nach Angaben von SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser wird noch diese Woche der Umweltausschuss des Kärntner Landtages einberufen. Koalitionspartner ÖVP befürwortet die Initiative, sieht in der Umsetzung aber eine „Herausforderung“, wie Landesrat Martin Gruber erklärt. Was die gewerblichen Anwender von Pflanzengift angeht, müsse man nun auf die Gesetzgebung im Bund hoffen, sagt Seiser: „Es kann doch nicht sein, dass alle wissen wie gefährlich diese Gifte sind und sie trotzdem angewendet werden dürfen.“
4.
Wie definiert man Wirkstoffe mit geringem Risiko, die man anwenden darf?
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Sie dürfen nicht karzinogen (krebserregend), mutagen (Erbgut-verändernd), hautallergen, schwer augenschädigend, akut toxisch, explosiv, hautätzend, oder „spezifisch zielorgantoxisch“sein. Ein Wirkstoff gilt auch dann nicht als solcher mit geringem Risiko, wenn er „persistent“ist (Halbwertszeit über 60 Tage).
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