So lustig kann ein „Gesetzbuch“sein
Witzig und fundiert wird in neuem Buch das novellierte Kärntner Jagdgesetz erklärt.
Wie wäre es mit Eierspeise aus einem Fasangelege?“, fragt Helmut Arbeiter in der dritten Auflage des Buches „Das Kärntner Jagdgesetz in Wort und Bild“. Darin erklärt der erfahrene Jurist fundiert und humorvoll das neue Kärntner Jagdgesetz. „Ein Buch wie dieses ist in Österreich einzigartig“, sagt Bernhard Wadl, Landesobmann des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes. Im Buch erfährt man nicht nur, dass ein Autofahrer, der ein Wildtier angefahren hat, „das Wildbret nicht als Entschädigung für den Blechsalat mitnehmen darf“. Ebenso wenig ist es erlaubt, einen Hochsitz so nahe am Nachbarn zu bauen, „wenn man von dort in sein Schlafzimmer sehen kann“.
Der Autor Arbeiter, pensionierter Richter und Disziplinaranwalt der Kärntner Jägerschaft, versteht es, die komplexe Thematik fachlich fundiert und zugleich verständlich zu erläutern. Wichtige Änderungen im Jagdgesetz, das heuer in Kraft trat, seien etwa die strengere Kontrolle der Wildfütterung oder die Tatsache, dass nicht mehr jeder Jäger einen wildernden Hund erlegen darf – wobei man generell davon abrate, sagt Wadl: „Aufklärung bringt unseres Erachtens mehr.“Da Jagdaufseher nicht nur mehr Rechte, sondern auch mehr Verantwortung erhielten, hofft er, dass viele von ihnen das Buch lesen.
„Das Kärntner Jagdgesetz in Wort und Bild“ist im Eigenverlag erschienen und zum Preis von je 25 Euro (bei Versand plus 5 Euro) beim Kärntner Jagdaufseherverband in Mageregg (www.jagdaufseher-kaernten.at) erhältlich. Und darin erfährt man auch, wie man zur eingangs erwähnten Fasaneierspeise kommt – nämlich gar nicht: „Die Bratpfanne und den Speck können Sie also vergessen.“ Autor und Jurist Helmut Arbeiter