Minister-Plan: Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber
Weil dafür die Verfassung geändert werden müsste, erwartet sich Innenminister Kickl einen „Schulterschluss“.
Das Innenministerium plant die Einführung einer „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“. Das geht aus einem Papier hervor, welches Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) Donnerstagabend auf Nachfrage der Austria Presseagentur bestätigte. Es sei eine Reaktion auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn.
Für die Einführung einer solchen „Sicherungshaft“für Asylwerber müsste im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Diese müsste eine separate – und von der klassischen Schubhaft zu unterscheidende – „fremdenrechtliche Haft“wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ermöglichen, ohne dass es auf die derzeit notwendige „Außerlandesbringungsperspektive“ankommt. Stellt dann etwa ein potenzieller „Gefährder“in Österreich einen Asylantrag, soll bereits zu Beginn eine „Gefährdungsprognose“auf Basis gewisser Anhaltspunkte erstellt werden. Dies können sowohl eigene Angaben (Herkunftsstaat) sein als auch weitere Recherchen der Behörden in Datenbanken oder im Internet. Dadurch können wiederum zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden, wie etwa die beabsichtigte „Sicherungshaft“.
Für die notwendige Änderung der Verfassung bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Minister Kickl fordert dafür einen „Schulterschluss im Parlament“ein.