Gibt es Guthabenzinsen vom Finanzamt?
Finanzministerium heißt es dazu: „Gutschriften und Nachforderungen aus Einkommenssteuerbescheiden, die nach dem 30. September des Folgejahres zugestellt werden, werden verzinst – mit 2 Prozent über dem Basiszinssatz, derzeit sind das 1,38 Prozent. Zinsen, die den Wert von 50 Euro unBeim terschreiten, werden aber nicht festgesetzt.“Prinzipiell also gute Nachrichten für alle, die sich für ihre Steuererklärung immer viel Zeit lassen.