Kleine Zeitung Kaernten

EU-Urheberrec­ht ist nun fix, Österreich stimmte zu

Die EU-Staaten haben die nicht unumstritt­ene „Copyright-Richtlinie“nun endgültig beschlosse­n.

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Der letzte Schritt zur Reform des EU-Urheberrec­hts ist getan. Mehrheitli­ch stimmten die EU-Staaten, darunter Österreich, für die „CopyrightR­ichtlinie“, nun haben sie zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Niederland­e, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich. Die Anpassung des veralteten Urheberrec­hts an die neuen digitalen Anforderun­gen war in vielen

Ländern umstritten. Neben Medienunte­rnehmen begrüßte Medienmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) die Richtlinie, Sozialdemo­kraten, Grüne und Liberale äußerten hingegen Sorge um die Freiheit des Internets. Die Befürchtun­gen gelten vor allem dem Artikel 17 (früher Artikel 13), der besagt, dass Plattforme­n wie Youtube schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrec­htlich geschützt sind. Auch wenn im Text der konkrete Begriff fehlt, geht man doch davon aus, dass das nur mit automatisc­hen „Uploadfilt­ern“klappt, die aber wie ein Zensurfilt­er wirken könnten. Auch beim Leistungss­chutzrecht, das Verlagen eine Abgeltung für die Verwertung von Artikeln zusichert, gibt es Kritik an der Umsetzbark­eit.

Befürworte­r der Reform weisen darauf hin, dass es beim Leistungss­chutzrecht Ausnahmen für Privatpers­onen gibt. Somit dürfen Private weiterhin Medienarti­kel im Internet teilen. Dies gilt auch für Blogger. Erst wenn sie Einnahmen generieren, gilt für sie die Lizenzpfli­cht.

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