Zwei Dobernig-Klagen gegen die FPÖ
Ex-Landesrat fordert fast 230.000 Euro von seiner ehemaligen Partei.
Harald Dobernig und die Kärntner FPÖ – das wird wohl nichts mehr. Der ehemalige Landesrat wird gegen „seine“Freiheitlichen zwei Klagen einbringen. Das bestätigt Dobernigs Anwalt Leopold Wagner: „Es müssen einige Kleinigkeiten geklärt werden, spätestens Mitte Mai wird es so weit sein.“
In einer Zivilklage fordert Dobernig 200.000 Euro Entschädigung von der FPÖ. Das Geld sei fällig, weil er, Dobernig – nach der Niederlage bei der Landtagswahl im März 2013 –, auf sein Landtagsmandat verzichtet hat. Nach anfänglichem Zögern kehrte er der Politik den Rücken – freiwillig.
Dafür verpflichtete sich die FPÖ schriftlich zu Zahlungen an Dobernig: Einerseits sollte ihm bis 2016 monatlich das Gehalt eines Landtagsabgeordneten (etwa 4000 Euro) überwie
sen werden. Dazu sagte die FPÖ zu, Dobernigs Kosten für seine Strafverfahren zu übernehmen. Die Vereinbarung hielt vier Monate, dann stoppte die FPÖ die Überweisungen. Weil laut Wagner Gespräche gescheitert sind, um die Sache außergerichtlich zu lösen, zieht Dobernig vor Gericht.
eine zweite Klage geben, so Wagner. Sein Mandant werde von der FPÖ jene 26.000 Euro fordern, die Dobernig nach einem Strafprozess bezahlen muss. Im März war Dobernig wegen Untreue angeklagt: Schals, die das BZÖ 2009 für den Wahlkampf angeschafft hatte, hat das Land bezahlt. Dobernig, damals Finanzlandesrat, hat die Auszahlung veranlasst. Er wurde dafür zu einem Monat bedingter Haft und zur Schadenswiedergutmachung (26.000 Euro) verurteilt.
auf die Klagsankündigung zurückhaltend: Es hat keinen Mandatskauf gegeben, heißt es in einer Aussendung. Auch gegenüber Dobernig habe es eine Zusage gegeben, wonach bei Gerichtsverfahren, die sich aus der politischen Funktion ergeben würden, mitgeholfen werden sollte. Damals sei Dobernigs Knowhow in Budgetfragen in Anspruch genommen worden und die dabei erbrachten Leistungen wurden ausgezahlt. Darüber gab es keine Zahlungen, so die FPÖ.