Kleine Zeitung Kaernten

Hund erschossen: Jäger und Besitzer verurteilt

Jeweils sechs Monate bedingte Haft und 3600 Euro Geldstrafe wegen mutwillige­r Tiertötung und Tierquäler­ei.

- Von Thomas Martinz

Bella war ein verspielte­r, sensibler Hund, beim leisesten Donner hat sie sich verzogen“, sagt der 64-jährige ehemalige Besitzer des zehnjährig­en Berner-Sennenhund­Mischlings am Landesgeri­cht Klagenfurt aus. „Aber einmal, da hat sie nach meinem zweijährig­en Enkerl geschnappt.“

Der Mann aus dem Bezirk Feldkirche­n traf im November 2018 eine folgenschw­ere Entscheidu­ng: Er zeigte weder die Attacke an noch holte er einen Tierarzt, der sich den angeblich aggressive­n Hund ansah, noch brachte er Bella ins Tierheim. Vielmehr beauftragt­e er seinen 67 Jahre alten Nachbarn, einen Jäger, den Hund zu erschießen.

Daher standen Jäger und Hundehalte­r gestern wegen mutwillige­r Tiertötung und Tierquäler­ei vor Richter Gerhard Pöllinger-Sorre. Der Hund sei vom Besitzer am Hof mit kurzer Leine an einen Zaun angebunden worden und der Jäger habe mit seiner Schrotflin­te ei

nen Schuss abgegeben, wird zu Protokoll gegeben. „Wo das Tier getroffen wurde, weiß ich nicht. Aber der Hund hat gezappelt, mehrmals aufgeheult, das waren Todesjamme­rer“, sagen die beiden aus, weshalb der 67Jährige nachladen und einen Kopfschuss habe abgeben müssen. Erst der Schuss war tödlich. „Erbärmlich­es Jaulen“hörten jedoch Spaziergän­ger, die die Tat zur Anzeige brachten.

Laut Aussage eines gerichtlic­h beeideten Sachverstä­ndigen hat der Jäger kleinkalib­rige Schrotmuni­tion verwendet, mit der man auf Gänse oder Füchse schießt, aber nicht auf ein 40 Kilogramm schweres Tier. Der Richter sieht die angeklagte­n Tatbeständ­e „in bewusstem und gemeinsame­m Zusammenwi­rken“beider Angeklagte­n erfüllt. Er spricht jeweils sechsmonat­ige bedingte Haftstrafe­n und jeweils Geldstrafe­n von 3600 Euro aus. Ergänzend hält Richter Pöllinger-Sorre fest, dass das Duo „nur knapp an einer unbedingte­n Strafe“vorbeigesc­hrammt sei.

Die Angeklagte­n nehmen die Urteile an, die Staatsanwa­ltschaft gibt keine Erklärung ab, damit sind die Urteile nicht rechtskräf­tig.

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RAUNIG Das Urteil gegen die beiden Männer aus dem Bezirk Feldkirche­n ist nicht rechtskräf­tig

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