Masern: Drei Kinder haben „Schulverbot“
Ihre Eltern wünschen keine Schutzimpfung.
Absonderung.“So heißt bei ansteckenden Krankheiten das Verbot eines Aufenthalts in einer Gemeinschaft. Diese Maßnahme muss nun das Klagenfurter Gesundheitsamt im Fall von drei Kindern ergreifen, deren Eltern sie nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Die drei Betroffenen sind Schüler des Klagenfurter Lerchenfeldgymnasiums, das vergangenen Freitag wegen eines an Masern erkrankten Schülers geschlossen geblieben war.
Daraufhin wurde über die Eltern jener Schüler, die am selben Stockwerk wie der Infizierte unterrichtet werden, der Impfstatus erhoben. Bei drei Kindern ist der Impfschutz nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden, trotz mehrmaliger Interventionsversuche konnten die Erziehungsberechtigten nicht von der Sinnhaftigkeit einer Schutzimpfung überzeugt werden. „Da die Inkubationszeit bei Masern 21 Tage beträgt, dürfen diese Kinder bis 26. April keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen – also auch nicht das Lerchenfeldgymnasium“, gibt Birgit Trattler, Leiterin des Klagenfurter Gesundheitsamts, bekannt.
Sollten die Schüler dennoch früher das Gymnasium aufsuchen wollen, wird ihnen mittels Bescheid des Gesundheitsamtes der Zutritt verweigert. „Dann wird der Fall beim Bezirksgericht angezeigt“, sagt Trattler. Die Eltern hätten aber signalisiert, dass eine solche Maßnahme nicht erforderlich werden würde.