Mann klagte Geliebten der Ex-Frau
Nach Scheidung wollte Mann die Detektivkosten von 11.000 zurück.
Wenn es um Scheidungen geht, gibt es wohl nichts, was es nicht gibt. Am Bezirksgericht Klagenfurt verklagte ein Mann den Geliebten seiner Ex-Frau. Der Grund: Der Mann hatte einen Detektiv beauftragt, um Beweisfotos von der Affäre seiner Frau zu bekommen. Diese Detektivkosten wollte er nach der Scheidung zurück. „Der Mann forderte rund 11.000 Euro“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes.
Der juristische Ausdruck für den Geliebten sei „Ehestörer“, sagt Waldner. „Derartige Klagen kommen gar nicht so selten vor“, setzt er nach. „Eine Klage eines Ehegatten gegen
über dem Ehestörer auf Bezahlung von Detektivkosten ist grundsätzlich möglich.“
Im konkreten Verfahren wurde die Klage jedoch vom Zivilrichter abgewiesen. „Und zwar, weil die Scheidung zwischen dem Kläger und seiner Ex-Frau bereits rechtskräftig abgeschlossen war. Im Scheidungsverfahren war ausgemacht worden, dass danach auf alle weiteren finanziellen Forderungen verzichtet wird“, erklärt Waldner.
Trotzdem habe der Mann nach der Scheidung noch den seinerzeitigen Geliebten seiner Ex-Frau zivilrechtlich geklagt. Diese Klage wurde als nicht zulässig erachtet, weil es ja zuvor schon eine VerzichtsAbmachung gegeben hat.
Rechtlich gesehen war die Forderung des Mannes nicht abwegig. Waldner: „Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs steht dem Ehegatten ein Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten zu. Er kann diese Kosten gegen den anderen Ehegatten geltend machen. Aber unter Umständen auch gegenüber Dritten, also dem Geliebten.“Und weiter: „Der Ehestörer hätte dann alle jene Detektivkosten zu ersetzen, die der Ehegatte für notwendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartners Gewissheit zu verschaffen.“