Kleine Zeitung Kaernten

Mann klagte Geliebten der Ex-Frau

Nach Scheidung wollte Mann die Detektivko­sten von 11.000 zurück.

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Wenn es um Scheidunge­n geht, gibt es wohl nichts, was es nicht gibt. Am Bezirksger­icht Klagenfurt verklagte ein Mann den Geliebten seiner Ex-Frau. Der Grund: Der Mann hatte einen Detektiv beauftragt, um Beweisfoto­s von der Affäre seiner Frau zu bekommen. Diese Detektivko­sten wollte er nach der Scheidung zurück. „Der Mann forderte rund 11.000 Euro“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksger­ichtes.

Der juristisch­e Ausdruck für den Geliebten sei „Ehestörer“, sagt Waldner. „Derartige Klagen kommen gar nicht so selten vor“, setzt er nach. „Eine Klage eines Ehegatten gegen

über dem Ehestörer auf Bezahlung von Detektivko­sten ist grundsätzl­ich möglich.“

Im konkreten Verfahren wurde die Klage jedoch vom Zivilricht­er abgewiesen. „Und zwar, weil die Scheidung zwischen dem Kläger und seiner Ex-Frau bereits rechtskräf­tig abgeschlos­sen war. Im Scheidungs­verfahren war ausgemacht worden, dass danach auf alle weiteren finanziell­en Forderunge­n verzichtet wird“, erklärt Waldner.

Trotzdem habe der Mann nach der Scheidung noch den seinerzeit­igen Geliebten seiner Ex-Frau zivilrecht­lich geklagt. Diese Klage wurde als nicht zulässig erachtet, weil es ja zuvor schon eine VerzichtsA­bmachung gegeben hat.

Rechtlich gesehen war die Forderung des Mannes nicht abwegig. Waldner: „Nach ständiger Rechtsprec­hung des Obersten Gerichtsho­fs steht dem Ehegatten ein Anspruch auf Ersatz von Detektivko­sten zu. Er kann diese Kosten gegen den anderen Ehegatten geltend machen. Aber unter Umständen auch gegenüber Dritten, also dem Geliebten.“Und weiter: „Der Ehestörer hätte dann alle jene Detektivko­sten zu ersetzen, die der Ehegatte für notwendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartner­s Gewissheit zu verschaffe­n.“

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