Hunderte E-Scooter rollen auf die Stadt zu
Fünf Firmen wollen in Klagenfurt mit dem Verleih von E-Scootern starten. In Wien sorgte ihr Aufkommen für heftige Kontroversen.
In vielen Städten sind sie bereits fixer Bestandteil des Stadtbildes – und von hitzigen Kontroversen. Bald schon sollen nun auch in Klagenfurt EScooter an den Start gehen – mit einem Elektromotor betriebene Tretroller.
Fünf Anbieter haben im Rathaus bereits um Genehmigungen angeklopft, Ende Mai will Maximilian Fischl, Gründer des Start-ups Maximal mobility, die ersten Roller in Betrieb nehmen. „Am Anfang wollen wir weniger als hundert E-Scooter anbieten“, sagt Fischl. „Später soll es noch mehr Scooter in der Stadt geben, und auch in den Gebieten rund um Klagenfurt.“
Das Ausleihen der E-Scooter funktioniert über eine App am Smartphone, der Vorgang soll nicht länger als drei Minuten dauern. Nach einer kurzen Registrierung ist eine einmalige Freischaltgebühr von einem
Euro zu zahlen. Zusätzlich werden 15 Cent pro Minute verrechnet. Wie weit man fährt, ist dabei egal. Gezahlt wird mit Kreditkarte. Nach einer Fahrt können die E-Scooter an dafür vorgesehenen Orten wie Fahrradständern abgestellt werden. „Wir sammeln am Abend alle EScooter wieder ein, um sie am nächsten morgen gewartet und geputzt wieder in der Stadt zu verteilen“, sagt Fischl.
„Scooter dürfen dort fahren, wo Räder fahren dürfen. Auf Gehsteigen dürfen sie nicht fahren und nur abgestellt werden, wenn diese breiter als 2,5 Meter sind. Johann Zwetti, Verkehrspolizei
Klare Regeln für diese neuen Verkehrsteilnehmer will Verkehrsstadtrat Christian Scheider (FPÖ) schaffen – und zwar von Anfang an. Er erwartet sich vom geplanten E-Scooter-Angebot „grundsätzlich Vorteile für die Mobilität in Klagenfurt. In anderen Städten gibt es die EScooter schon und dort sind die Erfahrungswerte durchwegs positiv.“
Die E-Scooter können jedoch auch zur Belastung für eine werden, wie sich etwa in Wien gezeigt hat. Dort wurden anfangs die E-Scooter willkürlich in der Stadt abgestellt und sorgten für Behinderungen auf Radwegen und Gehsteigen. „Damit das Ganze kein Wildwuchs wird, braucht es Rahmenbedingungen seitens der Stadt“, bekräftigt Scheider. Bevor die E-Scooter angeboten werden, müsse geregelt sein, was erlaubt ist und was nicht. Dazu brauche es genaue Informationen für die Bevölkerung und Vereinbarungen mit den Firmen, die Scooter anbieten.
Das Fahrverhalten mit E-Scootern ist in der Straßenverkehrsordnung übrigens genau geregelt. „Bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h beziehungsweise 600 Watt werden E-Scooter künftig überall dort zulässig sein, wo auch das Radfahren erlaubt ist“, sagt Johann Zwetti von der VerkehrsStadt polizei Klagenfurt. Damit dürften die E-Scooter – dann freilich in Schrittgeschwindigkeit – auch in der Fußgängerzone am Alten Platz fahren. Zwetti: „EScooter dürfen im Straßenverkehr nur ab einem Alter von zwölf Jahren verwendet werden.“Klar ist: E-Scooter sind kein Kinderspielzeug. Das Fahrverhalten werde kontrolliert wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch – und natürlich auch abgestraft.