Mörder hortete in seiner Zelle mehrere Waffen
Im Fall des in der Justizanstalt Karlau erschlagenen Häftlings werden neue Details bekannt.
Im Juni 2017 ist ein Kärntner in der Justizanstalt Karlau von einem Mithäftling erschlagen worden. Der Fall war jetzt Thema einer parlamentarischen Anfrage. Die Neos wollten von Justizminister Josef Moser (ÖVP) wissen, ob der mutmaßliche Täter – ebenfalls ein Kärntner – vor dem tödlichen Angriff auf den Mitgefangenen mit aggressivem Verhalten aufgefallen war. Laut Moser habe der Mann zu dieser Zeit „kein Gefährdungspotenzial“gezeigt.
Ein Jahr zuvor fand man bei einer Kontrolle des Haftraums des Mannes allerdings mehrere illegale Waffen: einen Besenstiel und eine Metallschiene mit jeweils einem Messer an der Spitze sowie zwei Stanley-Messer. Dem Häftling wurden die Stichwaffen abgenommen. Der wegen Mordes an seiner Freundin zu 18 Jahren Haft verurteilte
Mann landete in der Sicherheitsabteilung. Nach zwei Wochen durfte er aber wieder in seine ursprüngliche Zelle zurück. Dass später ein ebenfalls wegen Mordes verurteilter 34jähriger Kärntner die Zelle des Mannes zugeteilt bekam, war für die Mutter des mit einem abgebrochenen Tischbein erschlagenen Häftlings nicht nachvollziehbar. Sie machte im Vorjahr nach dem Amtshaftungsgesetz Trauerschmerzengeld und eine Entschädigung für die psychische Belastung in Folge des gewaltsamen Todes ihres Sohnes geltend.
Irritiert zeigte sich Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss: „Die Justizanstalt scheint alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen zu haben. Diese reichen jedoch nicht aus.“Sie forderte Maßnahmen zur Gewaltprävention.