Kleine Zeitung Kaernten

Was wissen wir bisher über die Hintergrün­de und Auftraggeb­er zum brisanten Video aus Ibiza?

Anwalt spricht von „zivilgesel­lschaftlic­h motivierte­m Projekt“. Was sind die strafrecht­lichen Tatbeständ­e? Wer sind die Finanziers?

- Von Claudia Gigler

Das Ehepaar Strache geht in die Offensive: Nein, Gattin Philippa sei nicht ausgezogen aus dem gemeinsame­n Haushalt. Und ja, der gewesene Vizekanzle­r sei Opfer eines „unbekannte­n Täternetzw­erks“, dem man Seite an Seite den Kampf ansage.

Was trieb den „Vizi“auf „Ibizi“, wie es ein Spottlied formuliert? Wir wissen, dass den Erstkontak­t zwischen der angebliche­n Oligarchen­nichte und dem Ex-Vizekanzle­r dessen Freund, Ex-Klubchef Johann Gudenus, herbeigefü­hrt hat. Der Wiener Anwalt M. und der Wiener Sicherheit­sberater H., der zwischendu­rch auch in München eine Detektei betrieben hatte, waren dabei.

Von Gudenus wissen wir, dass dieser Anwalt zuvor den Erstkontak­t zwischen Gudenus und der vermeintli­chen Russin angeleiert hatte. Den Vorwand lieferte ein Waldgrunds­tück, das Gudenus veräußern wollte. Wir wissen auch, dass der Deschritte­n

H. beim Treffen in der Villa auf Ibiza dabei war, als Begleiter der Frau, die inzwischen signalisie­rt hatte, als Investorin auch für Größeres in den Startlöche­rn zu stehen. Ein anderer Sicherheit­sberater, H.s früherer Kanzleipar­tner Sascha Wandl, hat den Mann erkannt.

Von Anwalt M. wird kolportier­t, dass er schon früher kompromitt­ierendes Videomater­ial angeboten habe, sowohl SPÖ, ÖVP als auch den Neos. Niemand hatte vom Angebot Gebrauch gemacht, von einem geforderte­n Kaufpreis von einer Million ist die Rede. Anwalt M., laut Gudenus der „Drahtziehe­r“in Sachen Ibiza-Video, soll auch Immobilien auf Ibiza besitzen und Immobilien­verwalter kennen.

Wer hat nun strafrecht­lich relevante Tatbeständ­e gesetzt? Strache hat Anzeige gegen drei Personen erstattet. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt ebenfalls. Der österreich­ische Detektiv-Verband (ÖDV) ließ wissen: „So sind wir nicht!“Das Vorgehen jener, die das SiebenStun­den-Video auf Ibiza produziert­en, sei „weder durch ein berechtigt­es Interesse der Auftraggeb­er gedeckt noch im Rahmen der ethischen Grundsätze seriöser Detektive“. Ein Detektiv dürfe nur tätig werden, wenn es ein berechtigt­es Interesse des Auftraggeb­ers gebe – etwa, um einen Schaden abzuwehren –, und keine rechtswidr­igen Handlungen provoziere­n.

Anwalt M. und Detektiv H. weisen alle Vorwürfe, an strafbaren Handlungen mitgewirkt zu haben, von sich. Der Anwalt von Anwalt M. erklärte gegenüber „Heute“: „Es handelte sich um ein zivilgesel­lschaftlic­h motivierte­s Projekt, bei dem investigat­iv-journalist­ische Wege betektiv wurden.“Bemerkensw­ert die Feststellu­ng, wonach „ein verdeckter Kameraeins­atz im Enthüllung­sjournalis­mus zur Aufdeckung von Missstände­n zulässig“sei.

Die Kosten einer solchen Operation beziffert Sascha Wandl mit 300.000 bis 600.000 Euro. Je nachdem, wie lange die Vorarbeit dauert. Die Vorarbeit: Das ist das Erkennen von Verhaltens­mustern und die Erstellung der „Legende“, die die Kontaktauf­nahme ermöglicht.

Die Aufnahme selbst ist für Wandl kein Hexenlatei­n: In jeder Villa dieser Kategorie auf Ibiza sei eine Raumüberwa­chung installier­t. „Die bestehende­n Kameras wurden offenbar gekoppelt mit einem versteckte­n Kamerasyst­em.“

Die rechtliche­n Aspekte spricht Wandl übrigens offen an: Selbstvers­tändlich stünden Sicherheit­sberater, die auch im Auftrag großer Firmen agierten, immer mit einem Fuß im Kriminal. „Wir sind alle vorbestraf­t.“Wobei sich die Grenzen

Jetzt geht es um den Kampf gegen ein unbekannte­s Täternetzw­erk.

Philippa Strache

im Interview mit „Heute“

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