Was wissen wir bisher über die Hintergründe und Auftraggeber zum brisanten Video aus Ibiza?
Anwalt spricht von „zivilgesellschaftlich motiviertem Projekt“. Was sind die strafrechtlichen Tatbestände? Wer sind die Finanziers?
Das Ehepaar Strache geht in die Offensive: Nein, Gattin Philippa sei nicht ausgezogen aus dem gemeinsamen Haushalt. Und ja, der gewesene Vizekanzler sei Opfer eines „unbekannten Täternetzwerks“, dem man Seite an Seite den Kampf ansage.
Was trieb den „Vizi“auf „Ibizi“, wie es ein Spottlied formuliert? Wir wissen, dass den Erstkontakt zwischen der angeblichen Oligarchennichte und dem Ex-Vizekanzler dessen Freund, Ex-Klubchef Johann Gudenus, herbeigeführt hat. Der Wiener Anwalt M. und der Wiener Sicherheitsberater H., der zwischendurch auch in München eine Detektei betrieben hatte, waren dabei.
Von Gudenus wissen wir, dass dieser Anwalt zuvor den Erstkontakt zwischen Gudenus und der vermeintlichen Russin angeleiert hatte. Den Vorwand lieferte ein Waldgrundstück, das Gudenus veräußern wollte. Wir wissen auch, dass der Deschritten
H. beim Treffen in der Villa auf Ibiza dabei war, als Begleiter der Frau, die inzwischen signalisiert hatte, als Investorin auch für Größeres in den Startlöchern zu stehen. Ein anderer Sicherheitsberater, H.s früherer Kanzleipartner Sascha Wandl, hat den Mann erkannt.
Von Anwalt M. wird kolportiert, dass er schon früher kompromittierendes Videomaterial angeboten habe, sowohl SPÖ, ÖVP als auch den Neos. Niemand hatte vom Angebot Gebrauch gemacht, von einem geforderten Kaufpreis von einer Million ist die Rede. Anwalt M., laut Gudenus der „Drahtzieher“in Sachen Ibiza-Video, soll auch Immobilien auf Ibiza besitzen und Immobilienverwalter kennen.
Wer hat nun strafrechtlich relevante Tatbestände gesetzt? Strache hat Anzeige gegen drei Personen erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls. Der österreichische Detektiv-Verband (ÖDV) ließ wissen: „So sind wir nicht!“Das Vorgehen jener, die das SiebenStunden-Video auf Ibiza produzierten, sei „weder durch ein berechtigtes Interesse der Auftraggeber gedeckt noch im Rahmen der ethischen Grundsätze seriöser Detektive“. Ein Detektiv dürfe nur tätig werden, wenn es ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers gebe – etwa, um einen Schaden abzuwehren –, und keine rechtswidrigen Handlungen provozieren.
Anwalt M. und Detektiv H. weisen alle Vorwürfe, an strafbaren Handlungen mitgewirkt zu haben, von sich. Der Anwalt von Anwalt M. erklärte gegenüber „Heute“: „Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativ-journalistische Wege betektiv wurden.“Bemerkenswert die Feststellung, wonach „ein verdeckter Kameraeinsatz im Enthüllungsjournalismus zur Aufdeckung von Missständen zulässig“sei.
Die Kosten einer solchen Operation beziffert Sascha Wandl mit 300.000 bis 600.000 Euro. Je nachdem, wie lange die Vorarbeit dauert. Die Vorarbeit: Das ist das Erkennen von Verhaltensmustern und die Erstellung der „Legende“, die die Kontaktaufnahme ermöglicht.
Die Aufnahme selbst ist für Wandl kein Hexenlatein: In jeder Villa dieser Kategorie auf Ibiza sei eine Raumüberwachung installiert. „Die bestehenden Kameras wurden offenbar gekoppelt mit einem versteckten Kamerasystem.“
Die rechtlichen Aspekte spricht Wandl übrigens offen an: Selbstverständlich stünden Sicherheitsberater, die auch im Auftrag großer Firmen agierten, immer mit einem Fuß im Kriminal. „Wir sind alle vorbestraft.“Wobei sich die Grenzen
Jetzt geht es um den Kampf gegen ein unbekanntes Täternetzwerk.
Philippa Strache
im Interview mit „Heute“