Unverständliche Justiz
Offene Fragen bei der Abrechnung der Wahlaffäre.
Wir erinnern uns. Die erste Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen bei der Bundespräsidentenwahl wurde vom Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten aufgehoben. Weil etliche Bezirkswahlbehörden die Wahlkarten schon am Sonntag auszählten, aber dann beurkundeten, die Auszählung sei, so wie gesetzlich vorgesehen, am Montag erfolgt.
So, das brockte etlichen Bezirkswahlleitern und derren Stellvertretern Strafverfahren ein. Mit unterschiedlichen Ausgängen. Es gab Freisprüche, härtere Urteile und relativ milde. Letztere hob jetzt das Obergericht auf, weil in dieser Causa doch Strenge angebracht sei.
Wie die Politik benötigt auch die Justiz in einer Demokratie das Vertrauen der Bevölkerung. Dafür nicht unwesentlich ist die einigermaßen verständliche Vollziehung der Gesetze.
Was im gegenständlichen Fall nicht gegeben ist. Quer durch Österreich unterschiedliche Urteile. Die von den Parteien entsandten Wahlbeisitzer, die wissentlich die Auszählung der Wahlkarten falsch bezeugten und beurkundeten, wurden gar nicht belangt. Gleichfalls blieb die Wahlbehörde im Innenministerium ungeschoren, die entgegen dem Gesetz vor Wahlschluss Ergebnisse weitergab.
I n der Aufarbeitung dieser Affäre erweckt die Justiz den Eindruck, selektiv zu handeln. Verständlich ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht.