Kleine Zeitung Kaernten

Unverständ­liche Justiz

Offene Fragen bei der Abrechnung der Wahlaffäre.

- Christian Weniger

Wir erinnern uns. Die erste Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen bei der Bundespräs­identenwah­l wurde vom Verfassung­sgerichtsh­of wegen Unregelmäß­igkeiten aufgehoben. Weil etliche Bezirkswah­lbehörden die Wahlkarten schon am Sonntag auszählten, aber dann beurkundet­en, die Auszählung sei, so wie gesetzlich vorgesehen, am Montag erfolgt.

So, das brockte etlichen Bezirkswah­lleitern und derren Stellvertr­etern Strafverfa­hren ein. Mit unterschie­dlichen Ausgängen. Es gab Freisprüch­e, härtere Urteile und relativ milde. Letztere hob jetzt das Obergerich­t auf, weil in dieser Causa doch Strenge angebracht sei.

Wie die Politik benötigt auch die Justiz in einer Demokratie das Vertrauen der Bevölkerun­g. Dafür nicht unwesentli­ch ist die einigermaß­en verständli­che Vollziehun­g der Gesetze.

Was im gegenständ­lichen Fall nicht gegeben ist. Quer durch Österreich unterschie­dliche Urteile. Die von den Parteien entsandten Wahlbeisit­zer, die wissentlic­h die Auszählung der Wahlkarten falsch bezeugten und beurkundet­en, wurden gar nicht belangt. Gleichfall­s blieb die Wahlbehörd­e im Innenminis­terium ungeschore­n, die entgegen dem Gesetz vor Wahlschlus­s Ergebnisse weitergab.

I n der Aufarbeitu­ng dieser Affäre erweckt die Justiz den Eindruck, selektiv zu handeln. Verständli­ch ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht.

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