„Nachhilfe“für Mord an Pensionistin
Drei Frauen aus dem Raum Villach stehen im Herbst wegen Mordes, Brandstiftung und Betrugs vor Gericht. Die Anklage gibt Einblicke in eine Welt aus Gewalt, Abhängigkeiten und Gier.
vollkommen normal wäre“, so die Anklage.
Als H. sagte, dass sie den Mord nicht begehen wolle, beruhigte und bedrohte T. ihre Komplizin: „Die Polizei würde unter keinen Umständen auf H. als Täterin kommen, weil diese keinerlei Motiv habe.“Und wenn sie, wie von T. vorgegeben, den Tatort reinige, werde man auch keine Spuren finden. H. weigerte sich dennoch.
„In den darauffolgenden TaWürgevorgang gen erschien T. nahezu täglich in H.s Wohnung und erklärte ihr, dass für die Tage vom 4. bis 6. Oktober 2018 „grünes Licht im Kosmos“wäre und der Mord an diesen drei Tagen zu vollenden sei“, heißt es in der Anklage. Um für sich ein Alibi zu haben, buchte die Erstangeklagte für sich und ihren Mann während der Tage einen Urlaub in Tirol.
Peter Hofmann attestierte der 48-Jährigen, dass sie Menschen enorm beeinflussen könne. Wie sehr, zeigte sich in den folgenden Tagen: Zweimal (4. und 5. Oktober 2018) fuhr H., wie ihr von T. befohlen worden war, in die Wohnung der Pensionistin, mit der Absicht, sie zu töten. Zweimal ging H. wieder: Am 4., weil ihr Opfer Besuch hatte, am 5., weil die 44-Jährige zögerte. Daraufhin meldet sich T. via Handy aus dem Urlaub und drohte H.: „Gott habe ihr einen ‚rot-grünblauen Zahlencode geschickt‘, mit dem T. der 44-Jährigen und ihrer Tochter Furchtbares antun könne“, heißt es in der Anklage.
H. gab ab auf. Am Mittag des 6. Oktober 2018 ging sie erneut in die Wohnung der Pensionistin. Einige Zeit später war die 72-Jährige tot. Erwürgt. Genau so, wie es T. der 44-Jährigen gezeigt und befohlen hatte.
die angeklagte Mörderin mit Spülmittel und Schwamm Gesicht und Hände der Leiche, um Spuren zu verwischen. Sie durchsuchte die Wohnung nach Geld, Wertgegenständen sowie nach Unterlagen, die T. belasten könnten, entsorgte bzw. verbrannte diese. Genau so, wie es ihr laut Anklage von der 48-Jährigen befohlen worden war.
Für alle drei Frauen gilt Unschuldsvermutung.
die