Mit Lügen 126.000 Euro erschlichen
41-Jährige täuschte ihre Schwiegermutter mit angeblichen Krankheiten und Todesfällen und lockte ihr damit Geld heraus.
Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Mittwoch eine 41 Jahre alte Frau wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von 720 Euro und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Rumänin war geständig, ihrer Schwiegermutter über zwei Jahre mit Lügen über Krankheiin und Todesfälle mehr als 100.000 Euro herausgelockt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2011 heiratete die 41Jährige einen Kärntner, die gemeinsame Tochter ist inzwischen im Volksschulalter. Von Anfang an hatte das Paar Geldprobleme, der Mann war auch Privatkonkurs. Die Eltern des Mannes unterstützten die junge Familie finanziell äußerst großzügig – von der Wohnungseinrichtung bis zum Auto kamen sie für vieles auf.
2016 habe die Angeklagte begonnen, ihrer Schwiegermutter Geschichten aufzutischen, um weitere Überweisungen zu erhalten, sagte Staatsanwältin Nicole Sembach. Unter anderem erfand sie eine eigene Krebserkrankung und behauptete, ihr erwachsener Sohn sei in Rumänien im Gefängnis gestorben und sie müsse nun diverse Gebühren zahlen, damit sie an die Verlassenschaft komme.
Über fast zwei Jahre kamen so 98 Überweisungen zustande und insgesamt 126.426 Euro. Die Angeklagte gab vor Gericht zu, die Schwiegermutter getäuscht zu haben. Sie habe das Geld aber nicht für sich verwendet, sondern an die Familie in Ruten