Naziseite bearbeitet und Waffen gehortet
Franz Radl war immer wieder in Österreichs Neonaziszene aktiv. Gestern wurde der Steirer zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Für die Gerichte ist er kein Unbekannter: Der Oststeirer Franz Radl trat in der Vergangenheit immer wieder in der österreichischen Neonaziszene in Erscheinung. Gestern musste er sich am Wiener Straflandesgericht wegen NS-Wiederbetätigung verantworten.
Radl soll unter anderem von 2009 bis 2011 die neonazistische Homepage alpen-donau.info betrieben und dabei Texte des Neonazis Gottfried Küssel hochgeladen haben. Radl hat laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltliche Ausrichtung der Homepage redaktionell mitgestaltet.
So soll er dazu ein „Grundsatzdokument“, das die nationalsozialistische Ausrichtung der Seite dokumentieren soll, vor dessen Veröffentlichung gegengelesen und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer ein E-Mail von Küssel sichergestellt. Küssel schickte Radl darin einen Text, der eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung „Narodni Odpor“(Nationaler Widerstand) darstellen sollte.
Der Angeklagte
gab zwar zu, derartige Inhalte bekommen zu haben, der Text selbst gehöre aber nicht dazu. Auch bei der Verhandlung identifizierte Radl sich weiterhin mit derartigen Inhalten: „Ich halte das für meine menschliche Pflicht, zur Aufhebung der Beneˇs-Dekrete beizutragen“, sagte er zu Beginn der Verhandlung und: „Wenn die Frau Staatsanwältin meint, das wäre nationalsozialistisch, dann stellen Sie den Nationalsozialismus positiv dar.“Der einzige Punkt, in dem Radl ein Tatsachengeständnis ablegte, war ein Verstoß gegen das Waffenverbot, das gegen ihn vorliegt. Bei der Hausdurchsuchung waren eine russische Schrotflinte und ein TeleskopSchlagstock gefunden worden. Laut dem Angeklagten waren das Erbstücke. Er habe sie schlicht vergessen.
Das Geschworenengericht verurteilte Radl schließlich zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Der Steirer meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.