Kleine Zeitung Kaernten

Naziseite bearbeitet und Waffen gehortet

Franz Radl war immer wieder in Österreich­s Neonazisze­ne aktiv. Gestern wurde der Steirer zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

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Für die Gerichte ist er kein Unbekannte­r: Der Oststeirer Franz Radl trat in der Vergangenh­eit immer wieder in der österreich­ischen Neonazisze­ne in Erscheinun­g. Gestern musste er sich am Wiener Straflande­sgericht wegen NS-Wiederbetä­tigung verantwort­en.

Radl soll unter anderem von 2009 bis 2011 die neonazisti­sche Homepage alpen-donau.info betrieben und dabei Texte des Neonazis Gottfried Küssel hochgelade­n haben. Radl hat laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltlich­e Ausrichtun­g der Homepage redaktione­ll mitgestalt­et.

So soll er dazu ein „Grundsatzd­okument“, das die nationalso­zialistisc­he Ausrichtun­g der Seite dokumentie­ren soll, vor dessen Veröffentl­ichung gegengeles­en und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer ein E-Mail von Küssel sichergest­ellt. Küssel schickte Radl darin einen Text, der eine Vereinbaru­ng mit der tschechisc­hen rechtsextr­emen Bewegung „Narodni Odpor“(Nationaler Widerstand) darstellen sollte.

Der Angeklagte

gab zwar zu, derartige Inhalte bekommen zu haben, der Text selbst gehöre aber nicht dazu. Auch bei der Verhandlun­g identifizi­erte Radl sich weiterhin mit derartigen Inhalten: „Ich halte das für meine menschlich­e Pflicht, zur Aufhebung der Beneˇs-Dekrete beizutrage­n“, sagte er zu Beginn der Verhandlun­g und: „Wenn die Frau Staatsanwä­ltin meint, das wäre nationalso­zialistisc­h, dann stellen Sie den Nationalso­zialismus positiv dar.“Der einzige Punkt, in dem Radl ein Tatsacheng­eständnis ablegte, war ein Verstoß gegen das Waffenverb­ot, das gegen ihn vorliegt. Bei der Hausdurchs­uchung waren eine russische Schrotflin­te und ein TeleskopSc­hlagstock gefunden worden. Laut dem Angeklagte­n waren das Erbstücke. Er habe sie schlicht vergessen.

Das Geschworen­engericht verurteilt­e Radl schließlic­h zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Der Steirer meldete Nichtigkei­tsbeschwer­de an und berief gegen das Urteil. Die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab.

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APA Franz Radl meldete gegen das Urteil Berufung an

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