Kleine Zeitung Kaernten

Kein Ende in Sicht: Klage gegen Albel soll bis ans Höchstgeri­cht.

Republik fordert 36.000 Euro Schadeners­atz von Villachs Bürgermeis­ter. Richterin will offene Rechtsfrag­en klären lassen.

- Von Wolfgang Fercher

Dass im Gerichtssa­al Basarstimm­ung aufkommt, verhindert Richterin Daniela Bliem schon a priori. „Es macht keinen Sinn, das inhaltlich zu behandeln“, betont sie am Freitag zum Auftakt des Zivilproze­sses, den die Republik gegen den Villacher Bürgermeis­ter Günther Albel (SPÖ) angestreng­t hat. 36.000 Euro fordert sie von Albel und weiteren 17 Wahlleiter­n in Österreich als Entschädig­ung für Kosten, die durch die Aufhebung der Bundespräs­identen-Stichwahl im Jahr 2016 entstanden. Auch die Kärntner Bezirkshau­ptleute Georg Fejan (Wolfsberg), Heinz Pansi (Hermagor) und Bernd Riepan (Villach-Land) sollen Schadeners­atz zahlen.

Im Juli 2018 wurde der Villacher Bürgermeis­ter am Landesgeri­cht Klagenfurt wegen falscher Beurkundun­g und Beglaubigu­ng im Amt zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt. Briefwahls­timmen waren zu früh und ohne Anwesenhei­t der Mitglieder der Wahlbehörd­e ausgezählt worden.

„Die Höhe ist bis dato sicher nicht schlüssig“, sagt Richterin Bliem. Albels Anwalt Meinhard Novak schlägt in dieselbe Kerbe: „Wie hoch ist der Schaden betreffend der Wahlwieder­holung in Villach?“, will er von der Vertreteri­n der Gegenseite wissen. „Bei den 36.000 Euro hat man sich etwas überlegt“, kontert sie ausweichen­d. „Stimmt es, dass mit anderen Betroffene­n ein Vergleich in Höhe von 10.000 Euro besprochen wird?“, hakt Novak nach. Sie könne keine Summen nennen, so die Anwältin, aber: „Es gibt zum Teil Vergleichs­angebote, zum Teil warten wir auf Strafverfa­hren.“

Die Richterin will die „rechtlich sehr spannenden Fragen“klären lassen, etwa, ob der Schaden auch eingetrete­n wäre, hätte sich der Beklagte rechtmäßig verhalten. Da es noch keine höchstgeri­chtliche Judikatur zu diesem Thema gibt, schließt sie das Verfahren. Ihr schriftlic­hes Urteil wird danach die nächsten Instanzen, das Oberlandes­gericht Graz und den Obersten Gerichtsho­f, beschäftig­en.

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APA/EGGENBERGE­R Albel (rechts) mit Anwalt Novak

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