Kein Ende in Sicht: Klage gegen Albel soll bis ans Höchstgericht.
Republik fordert 36.000 Euro Schadenersatz von Villachs Bürgermeister. Richterin will offene Rechtsfragen klären lassen.
Dass im Gerichtssaal Basarstimmung aufkommt, verhindert Richterin Daniela Bliem schon a priori. „Es macht keinen Sinn, das inhaltlich zu behandeln“, betont sie am Freitag zum Auftakt des Zivilprozesses, den die Republik gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) angestrengt hat. 36.000 Euro fordert sie von Albel und weiteren 17 Wahlleitern in Österreich als Entschädigung für Kosten, die durch die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Jahr 2016 entstanden. Auch die Kärntner Bezirkshauptleute Georg Fejan (Wolfsberg), Heinz Pansi (Hermagor) und Bernd Riepan (Villach-Land) sollen Schadenersatz zahlen.
Im Juli 2018 wurde der Villacher Bürgermeister am Landesgericht Klagenfurt wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt. Briefwahlstimmen waren zu früh und ohne Anwesenheit der Mitglieder der Wahlbehörde ausgezählt worden.
„Die Höhe ist bis dato sicher nicht schlüssig“, sagt Richterin Bliem. Albels Anwalt Meinhard Novak schlägt in dieselbe Kerbe: „Wie hoch ist der Schaden betreffend der Wahlwiederholung in Villach?“, will er von der Vertreterin der Gegenseite wissen. „Bei den 36.000 Euro hat man sich etwas überlegt“, kontert sie ausweichend. „Stimmt es, dass mit anderen Betroffenen ein Vergleich in Höhe von 10.000 Euro besprochen wird?“, hakt Novak nach. Sie könne keine Summen nennen, so die Anwältin, aber: „Es gibt zum Teil Vergleichsangebote, zum Teil warten wir auf Strafverfahren.“
Die Richterin will die „rechtlich sehr spannenden Fragen“klären lassen, etwa, ob der Schaden auch eingetreten wäre, hätte sich der Beklagte rechtmäßig verhalten. Da es noch keine höchstgerichtliche Judikatur zu diesem Thema gibt, schließt sie das Verfahren. Ihr schriftliches Urteil wird danach die nächsten Instanzen, das Oberlandesgericht Graz und den Obersten Gerichtshof, beschäftigen.