Kleine Zeitung Kaernten

Beim Vererben auf der sicheren Seite

Seit 1. Jänner 2017 gilt in Österreich ein neues Erbrecht. Ein Blick auf einige wichtige Änderungen und häufige Rechtsirrt­ümer.

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Was sind aus Ihrer Sicht die häufigsten Irrtümer, die in Zusammenha­ng mit dem neuen Erbrecht auftreten?

JOHANNES PÖSCHL: Eine häufige Fehlannahm­e ist, dass bei kinderlose­n Ehepaaren das Erbe automatisc­h zur Gänze an den hinterblie­benen Ehegatten geht. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass auch die Eltern des Verstorben­en berücksich­tigt werden. Ohne Testament würde der hinterlass­ene Ehegatte zwei Drittel des Vermögens erben, die Eltern des Verstorben­en ein Drittel.

Gilt das Gleiche auch für Lebensgefä­hrten? Die wurden im neuen Erbrecht ja besser gestellt.

Besser ja, aber bei Weitem nicht gleich gut wie Ehegatten. Der Lebensgefä­hrte erbt ohne Testament nur, wenn es sonst keine gesetzlich­en Erben gibt, also nicht einmal mehr Großeltern, Tanten, Neffen, Cousinen oder Urgroßelte­rn. Erst bevor das Vermögen an den Staat geht, erhält es der Lebensgefä­hrte und auch nur dann, wenn in den letzten drei Jahren ein gemeinsame­r Hauptwohns­itz bestanden hat. Jeder, der noch irgendwelc­he Verwandten hat, sein Hab und Gut aber dem Lebensgefä­hrten zukommen lassen will, sollte somit unbedingt für den Le

Statt sich ums Vererben zu sorgen, sollte man sich über die Regelungsm­öglichkeit­en informiere­n

bensgefähr­ten ein Testament errichten.

Die Formvorsch­riften, wie genau ein Testament auszusehen hat, haben sich 2017 auch geändert. In welcher Hinsicht?

Beim fremdhändi­gen Testament, das also nicht selbst handschrif­tlich verfasst wird, muss vom Testator zusätzlich zur Unterschri­ft auch ein eigenhändi­ger Bekräftigu­ngszusatz beigefügt werden. Zudem muss im Testament die Identität der dafür erforderli­chen drei Zeugen samt Name, Geburtsdat­um und Adresse festgehalt­en werden, wobei diese auch mit dem Zusatz „als Testaments­zeuge“mitunterfe­rtigen müssen.

Wann sollte man sich mit der

Erstellung eines Testamente­s befassen?

Sobald man irgendeine Form von Vermögen hat. Etwa, wenn man ein Haus gekauft hat. Niemand beschäftig­t sich gerne mit der eigenen Endlichkei­t. Aber wenn man sich einmal gründlich damit auseinande­rsetzt und seine Wünsche in einem Testament festhält, ist Rechtssich­erheit gewährleis­tet.

Was ist aus Ihrer Sicht die beste Variante, einen Nachlass zu regeln?

Am besten ist es sicher, wenn man sich mit dem Notar seines Vertrauens an einen Tisch setzt und alle Möglichkei­ten und Eventualit­äten bespricht. Wenn eine Lösung gefunden ist, die von allen

Beteiligte­n getragen wird, dann werden so schon im Vorfeld Streitigke­iten, zu denen es leider immer wieder kommt, vermieden.

Wie sieht es mit rechtliche­n Informatio­nen aus, die sich im Internet finden lassen – wie verlässlic­h sind diese? Grundsätzl­ich hängt dies von der Quelle ab. Dabei erlebt man in der Beratung sehr oft, dass verwirrend­e Informatio­nen, etwa nach der im Detail stark abweichend­en deutschen Rechtsordn­ung, eingeholt wurden. Empfehlens­wert ist neben zuverlässi­gen Quellen wie notar.at – wie etwa bei medizinisc­hen Fragen auch - die persönlich­e, maßgeschne­iderte Beratung.

sind 40 Notarinnen und Notare tätig. Eine erste Rechtsausk­unft ist kostenlos und unverbindl­ich. www.notar.at

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ÖGIZIN
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ASSAM Johannes Pöschl ist NotarPartn­er in Klagenfurt

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