Beim Vererben auf der sicheren Seite
Seit 1. Jänner 2017 gilt in Österreich ein neues Erbrecht. Ein Blick auf einige wichtige Änderungen und häufige Rechtsirrtümer.
Was sind aus Ihrer Sicht die häufigsten Irrtümer, die in Zusammenhang mit dem neuen Erbrecht auftreten?
JOHANNES PÖSCHL: Eine häufige Fehlannahme ist, dass bei kinderlosen Ehepaaren das Erbe automatisch zur Gänze an den hinterbliebenen Ehegatten geht. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass auch die Eltern des Verstorbenen berücksichtigt werden. Ohne Testament würde der hinterlassene Ehegatte zwei Drittel des Vermögens erben, die Eltern des Verstorbenen ein Drittel.
Gilt das Gleiche auch für Lebensgefährten? Die wurden im neuen Erbrecht ja besser gestellt.
Besser ja, aber bei Weitem nicht gleich gut wie Ehegatten. Der Lebensgefährte erbt ohne Testament nur, wenn es sonst keine gesetzlichen Erben gibt, also nicht einmal mehr Großeltern, Tanten, Neffen, Cousinen oder Urgroßeltern. Erst bevor das Vermögen an den Staat geht, erhält es der Lebensgefährte und auch nur dann, wenn in den letzten drei Jahren ein gemeinsamer Hauptwohnsitz bestanden hat. Jeder, der noch irgendwelche Verwandten hat, sein Hab und Gut aber dem Lebensgefährten zukommen lassen will, sollte somit unbedingt für den Le
Statt sich ums Vererben zu sorgen, sollte man sich über die Regelungsmöglichkeiten informieren
bensgefährten ein Testament errichten.
Die Formvorschriften, wie genau ein Testament auszusehen hat, haben sich 2017 auch geändert. In welcher Hinsicht?
Beim fremdhändigen Testament, das also nicht selbst handschriftlich verfasst wird, muss vom Testator zusätzlich zur Unterschrift auch ein eigenhändiger Bekräftigungszusatz beigefügt werden. Zudem muss im Testament die Identität der dafür erforderlichen drei Zeugen samt Name, Geburtsdatum und Adresse festgehalten werden, wobei diese auch mit dem Zusatz „als Testamentszeuge“mitunterfertigen müssen.
Wann sollte man sich mit der
Erstellung eines Testamentes befassen?
Sobald man irgendeine Form von Vermögen hat. Etwa, wenn man ein Haus gekauft hat. Niemand beschäftigt sich gerne mit der eigenen Endlichkeit. Aber wenn man sich einmal gründlich damit auseinandersetzt und seine Wünsche in einem Testament festhält, ist Rechtssicherheit gewährleistet.
Was ist aus Ihrer Sicht die beste Variante, einen Nachlass zu regeln?
Am besten ist es sicher, wenn man sich mit dem Notar seines Vertrauens an einen Tisch setzt und alle Möglichkeiten und Eventualitäten bespricht. Wenn eine Lösung gefunden ist, die von allen
Beteiligten getragen wird, dann werden so schon im Vorfeld Streitigkeiten, zu denen es leider immer wieder kommt, vermieden.
Wie sieht es mit rechtlichen Informationen aus, die sich im Internet finden lassen – wie verlässlich sind diese? Grundsätzlich hängt dies von der Quelle ab. Dabei erlebt man in der Beratung sehr oft, dass verwirrende Informationen, etwa nach der im Detail stark abweichenden deutschen Rechtsordnung, eingeholt wurden. Empfehlenswert ist neben zuverlässigen Quellen wie notar.at – wie etwa bei medizinischen Fragen auch - die persönliche, maßgeschneiderte Beratung.
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