15 Eigentümer sind gegen Ensembleschutz
Das Bundesdenkmalamt will das Ensemble Alter Platz unter Schutz stellen. Hauseigentümer haben Bedenken.
Von Bettina Auer
1 Was bedeutet ein Ensembleschutz für die Hauseigentümer?
ANTWORT: Durch den Ensembleschutz wird nicht nur die Gesamtheit, sondern automatisch auch jedes einzelne der 35 Häuser am Alten Platz unter Denkmalschutz gestellt. Zu diesem Zweck wird ein Gutachten zu jedem Gebäude erstellt. Rund die Hälfte steht zum Teil bereits unter Denkmalschutz. Oft beschränkt er sich aber auf die Fassade. Steht ein Gebäude unter Schutz, braucht der Hauseigentümer für sämtliche Baumaßnahmen die Zustimmung des Denkmalamtes. In Sachen Brandschutz und Barrierefreiheit macht das Denkmalamt meist Zugeständnisse.
2 Was sind die Knackpunkte für die Hauseigentümer?
ANTWORT: Sie fürchten, dass sich Bauangelegenheiten nicht mehr rasch erledigen lassen, wenn zuerst die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden muss. Darüber hinaus können Bauvorhaben durch Auflagen teurer werden. Stehen Innenräume unter Schutz, dürfen historische Bauelemente wie etwa Gewölbe, Stuck oder Holzdecken nicht einfach verändert werden. Die Hauseigentümer rechnen damit, dass Wünsche von Mietern sich nicht realisieren lassen und das Objekt durch den Denkmalschutz schwerer einen Käufer findet. Kritisch gesehen wird, dass das Denkmalamt auch bei Firmenschriftzügen an der Fassade und der Weihnachtsbeleuchtung mitreden kann.
3 Darf die Klagenfurter Stadtpolitik beim Ensembleschutz mitreden?
ANTWORT: Nein. Die Unterschutzstellung eines Ensembles ist keine Frage der Politik. Diese wird aber informiert. Die Initiative zur Unterschutzstellung geht vom Bundesdenkmalamt als zuständige Behörde aus. Zuerst wird ein Gutachten von den Sachverständigen auf Grundlage von Hausbegehungen, die großteils bereits erfolgt sind, erstellt und danach ergeht ein Bescheid.
4 Muss der Hauseigentümer den Bescheid widerspruchslos zur Kenntnis nehmen?
ANTWORT: Nein, der Hauseigentümer kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Allerdings muss er unter anderem nachweisen, dass die Bausubstanz nicht den geschichtlichen, kulturellen oder künstlerischen Wert hat, wie vom Sachverständigen angenommen. Das gilt als relativ schwierig.
5 Wie groß ist der Widerstand, der sich gegen die Unterschutzstellung formiert hat?
ANTWORT: Bis jetzt haben sich 15 Hauseigentümer vom Alten Platz zusammengeschlossen. Sie kämpfen gemeinsam gegen den Ensembleschutz. Als Sprecherin fungiert Cornelia Hübner. Es werden schon jetzt mit Experten Antworten auf das Gutachten vorbereitet. Das Bundesdenkmalamt bemüht sich um einen guten Dialog. Unter anderem ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant.
6 Warum soll auch die Pestsäule,dieerstseit den 1960er-Jahren auf dem Alten Platz steht, Teil des geschützten Ensembles sein?
ANTWORT: Laut Bundesdenkmalamt gehört die Barocksäule, die zuvor auf dem Heiligengeistplatz stand, zur heutigen Platzgestaltung dazu. Sie steht bereits unter Denkmalschutz. Wird sie zusätzlich unter Ensembleschutz gestellt, ist ihr Standort „festgeschrieben“.