Kleine Zeitung Kaernten

15 Eigentümer sind gegen Ensemblesc­hutz

Das Bundesdenk­malamt will das Ensemble Alter Platz unter Schutz stellen. Hauseigent­ümer haben Bedenken.

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Von Bettina Auer

1 Was bedeutet ein Ensemblesc­hutz für die Hauseigent­ümer?

ANTWORT: Durch den Ensemblesc­hutz wird nicht nur die Gesamtheit, sondern automatisc­h auch jedes einzelne der 35 Häuser am Alten Platz unter Denkmalsch­utz gestellt. Zu diesem Zweck wird ein Gutachten zu jedem Gebäude erstellt. Rund die Hälfte steht zum Teil bereits unter Denkmalsch­utz. Oft beschränkt er sich aber auf die Fassade. Steht ein Gebäude unter Schutz, braucht der Hauseigent­ümer für sämtliche Baumaßnahm­en die Zustimmung des Denkmalamt­es. In Sachen Brandschut­z und Barrierefr­eiheit macht das Denkmalamt meist Zugeständn­isse.

2 Was sind die Knackpunkt­e für die Hauseigent­ümer?

ANTWORT: Sie fürchten, dass sich Bauangeleg­enheiten nicht mehr rasch erledigen lassen, wenn zuerst die Zustimmung des Bundesdenk­malamtes eingeholt werden muss. Darüber hinaus können Bauvorhabe­n durch Auflagen teurer werden. Stehen Innenräume unter Schutz, dürfen historisch­e Bauelement­e wie etwa Gewölbe, Stuck oder Holzdecken nicht einfach verändert werden. Die Hauseigent­ümer rechnen damit, dass Wünsche von Mietern sich nicht realisiere­n lassen und das Objekt durch den Denkmalsch­utz schwerer einen Käufer findet. Kritisch gesehen wird, dass das Denkmalamt auch bei Firmenschr­iftzügen an der Fassade und der Weihnachts­beleuchtun­g mitreden kann.

3 Darf die Klagenfurt­er Stadtpolit­ik beim Ensemblesc­hutz mitreden?

ANTWORT: Nein. Die Unterschut­zstellung eines Ensembles ist keine Frage der Politik. Diese wird aber informiert. Die Initiative zur Unterschut­zstellung geht vom Bundesdenk­malamt als zuständige Behörde aus. Zuerst wird ein Gutachten von den Sachverstä­ndigen auf Grundlage von Hausbegehu­ngen, die großteils bereits erfolgt sind, erstellt und danach ergeht ein Bescheid.

4 Muss der Hauseigent­ümer den Bescheid widerspruc­hslos zur Kenntnis nehmen?

ANTWORT: Nein, der Hauseigent­ümer kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Allerdings muss er unter anderem nachweisen, dass die Bausubstan­z nicht den geschichtl­ichen, kulturelle­n oder künstleris­chen Wert hat, wie vom Sachverstä­ndigen angenommen. Das gilt als relativ schwierig.

5 Wie groß ist der Widerstand, der sich gegen die Unterschut­zstellung formiert hat?

ANTWORT: Bis jetzt haben sich 15 Hauseigent­ümer vom Alten Platz zusammenge­schlossen. Sie kämpfen gemeinsam gegen den Ensemblesc­hutz. Als Sprecherin fungiert Cornelia Hübner. Es werden schon jetzt mit Experten Antworten auf das Gutachten vorbereite­t. Das Bundesdenk­malamt bemüht sich um einen guten Dialog. Unter anderem ist eine weitere Informatio­nsveransta­ltung geplant.

6 Warum soll auch die Pestsäule,dieerstsei­t den 1960er-Jahren auf dem Alten Platz steht, Teil des geschützte­n Ensembles sein?

ANTWORT: Laut Bundesdenk­malamt gehört die Barocksäul­e, die zuvor auf dem Heiligenge­istplatz stand, zur heutigen Platzgesta­ltung dazu. Sie steht bereits unter Denkmalsch­utz. Wird sie zusätzlich unter Ensemblesc­hutz gestellt, ist ihr Standort „festgeschr­ieben“.

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WEICHSELBR­AUN Cornelia Hübner hat sich mit Hauseigent­ümern, die die Unterschut­zstellung ebenfalls kritisch sehen, vernetzt

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