Wer bezahlt die Reparatur, wenn ein Notdienst nötig ist?
Wie die Gewährleistung greift, wenn die Lieferfirma eines Boilers das Gerät nicht selbst reparieren kann.
Unser Leser ließ sich vor einem Monat von der Firma A einen neuen Boiler montieren, der nun zu tropfen begann. „Als am Sonntag mein Badezimmer unter Wasser stand, war niemand von der Firma A erreichbar“, erklärt er, warum er gezwungen war, eine Firma mit Notdienst (nennen wir sie Firma B) kommen zu lassen. „Der Monteur zog aber nur eine Schraube fester – die Rechnung dafür machte 240 Euro aus“, erzählt der Mann. Der Boiler begann danach wieder zu tropfen. „Als ich am Sonntag deswegen noch einmal bei der Firma B anrief, meinte man nur, ich sollte mich am Montag einfach an die Firma A wenden“, sagt unser Leser. Am Montag hörte sein Boiler zwar von selbst auf zu tropfen, aber er fragt sich, was wohl beim nächsten Wasserschaden
passiert, und will wissen: „Wer haftet hier eigentlich für welchen Fehler?“
Karl Raith von der AK Steiermark sagt dazu: „An sich wäre es um die Gewährleistung durch die Firma A gegangen, die am Wochenende aber nicht erreichbar war. Für die Kosten der Firma B haftet A aber dann, wenn die Undichtheit auf eine fachlich schlechte Leistung des eigenen Personals zurückzuführen ist.“Die Firma B hafte ebenfalls gewährleistungsrechtlich für die erste Reparatur, das heißt, sie dürfte, wenn diese mangelhaft durchgeführt wurde, für den zweiten Besuch dann nichts mehr extra verrechnen. Wer hier einen Fehler gemacht hat, müsse wohl ein Sachverständiger klären.