Kleine Zeitung Kaernten

Wer bezahlt die Reparatur, wenn ein Notdienst nötig ist?

Wie die Gewährleis­tung greift, wenn die Lieferfirm­a eines Boilers das Gerät nicht selbst reparieren kann.

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Unser Leser ließ sich vor einem Monat von der Firma A einen neuen Boiler montieren, der nun zu tropfen begann. „Als am Sonntag mein Badezimmer unter Wasser stand, war niemand von der Firma A erreichbar“, erklärt er, warum er gezwungen war, eine Firma mit Notdienst (nennen wir sie Firma B) kommen zu lassen. „Der Monteur zog aber nur eine Schraube fester – die Rechnung dafür machte 240 Euro aus“, erzählt der Mann. Der Boiler begann danach wieder zu tropfen. „Als ich am Sonntag deswegen noch einmal bei der Firma B anrief, meinte man nur, ich sollte mich am Montag einfach an die Firma A wenden“, sagt unser Leser. Am Montag hörte sein Boiler zwar von selbst auf zu tropfen, aber er fragt sich, was wohl beim nächsten Wasserscha­den

passiert, und will wissen: „Wer haftet hier eigentlich für welchen Fehler?“

Karl Raith von der AK Steiermark sagt dazu: „An sich wäre es um die Gewährleis­tung durch die Firma A gegangen, die am Wochenende aber nicht erreichbar war. Für die Kosten der Firma B haftet A aber dann, wenn die Undichthei­t auf eine fachlich schlechte Leistung des eigenen Personals zurückzufü­hren ist.“Die Firma B hafte ebenfalls gewährleis­tungsrecht­lich für die erste Reparatur, das heißt, sie dürfte, wenn diese mangelhaft durchgefüh­rt wurde, für den zweiten Besuch dann nichts mehr extra verrechnen. Wer hier einen Fehler gemacht hat, müsse wohl ein Sachverstä­ndiger klären.

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