21-Jähriger drohte, Nacktbilder von „Ex“zu veröffentlichen
Nach Beziehungsende setzte Villacher eine 19-Jährige per Handy unter Druck. Ein Jahr bedingte Haft.
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und geschlechtlicher Nötigung musste sich ein 21 Jahre alter Mann aus Villach vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Dem Mann wurde von Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse vorgeworfen, seine Freundin zwischen 2017 und 2019 mehrmals mit Faustschlägen und Fußtritten verletzt zu haben. Nach dem Ende der Beziehung soll er die 19-Jährige per WhatsApp bedroht haben.
Er forderte sie in derber Sprache zum Geschlechtsverkehr auf, ansonsten würde er Nacktfotos von ihr veröffentlichen. Richter Alfred Pasterk zitiert aus dem Chatverlauf, den der 21Jährige nicht bestreitet. „Ich fühle mich teilweise schuldig.
Der Chatverlauf ist so richtig“, sagt der Angeklagte. Um die 2000 Bilder und Videos mit pornografischem Inhalt habe er bekommen. Er soll aber noch weitere gefordert haben. „Warum machen Sie das?“, will der Richter wissen. „Das war reiner Frust.“Er habe gehört, dass die 19-Jährige einen neuen Freund habe und sei „eifersüchtig gewesen“, sagt der 21-Jährige. Er hätte nie gedacht, dass die Polizei eingeschaltet werden könnte. Dass er seiner Ex-Freundin mit dem Umbringen gedroht haben soll, bestreitet er.
Nicht schuldig bekennt er sich zu den Gewaltvorwürfen während der Beziehung. „Ich habe sie nicht geschlagen und ihr keine Fußtritte gegeben.“Vielmehr habe die junge Frau geklammert und sich „meinen Namen auf Oberschenkel und Arme geritzt“, erzählt der Angeklagte.
Sie sei „sehr aufdringlich“gewesen, sagt ein anderer Kurzzeitfreund der 19-Jährigen. Die Mutter des Angeklagten erklärte als Zeugin, dass sie keine Streitereien mitbekommen habe. „Sonst hätte ich eingegriffen.“Bei der Einvernahme der 19-Jährigen wird die Öffentlichkeit dann aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen.
Der 21-Jährige wird zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Er nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft stimmt zu. Das Urteil ist somit rechtskräftig.