Kleine Zeitung Kaernten

Kind gebissen: Polizeihun­d darf weiter im Dienst bleiben

Gegen den Hundeführe­r (53) wird ermittelt.

- Christiane Canori

einer Diversion zu. Diese sah die Zahlung eines Geldbetrag­es von jeweils 38.410 Euro vor. Die StA Klagenfurt stimmte dieser Einstellun­g des Verfahrens jedoch nicht zu und brachte eine Beschwerde beim Oberlandes­gericht (OLG) Graz ein. Dieses hat nun der „erhobenen Beschwerde Folge gegeben und dem Landesgeri­cht Klagenfurt die Fortsetzun­g des Strafverfa­hrens aufgetrage­n“, bestätigt OLG-Vizepräsid­ent Andreas Haidacher.

Hintergrun­d des Verfahrens war die Insolvenz der RZ Holzindust­rie GmbH (Sägewerk bei Bad St. Leonhard) mit Schulden von 17,4 Millionen Euro im Sommer 2015. Laut Anklage sollen Riegler und Zechmeiste­r ausständig­e Kundenzahl­ungen auf ein neues Konto umgeleitet haben. Der Hypo-Abwicklung­seinheit Heta sei dadurch ein Schaden von 1,6 Millionen Euro entstanden. Die RZ-Chefs haben diese Vorwürfe stets bestritten. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsv­ermutung.

Jener Polizeidie­nsthund, der Anfang Jänner in Hermagor einen fünfjährig­en Buben in den Oberarm gebissen hat, darf weiter im Dienst bleiben. Das Sozialverh­alten des zweijährig­en Malinois (Schäferhun­d) wurde vom Landesausb­ildungslei­ter überprüft. „Der Hund ist weiter tauglich“, fasst Rainer Dionisio, Sprecher der Landespoli­zeidirekti­on Kärnten, das Untersuchu­ngsergebni­s zusammen. Bis das zweijährig­e Tier erwachsen ist, soll es jedoch nicht für Schulbesuc­he oder Ähnliches eingesetzt werden. Dionisio: „Auch wenn es davor noch nie Probleme mit dem Hund gab.“

Der Malinois ist aktuell einer von 21 Polizeidie­nsthunden in Kärnten. Er ist als Fährten-, Stöber- und Schutzhund im Einsatz und soll im Frühjahr die Ausbildung zum Suchtmitte­lspürhund beginnen.

Der Zwischenfa­ll hatte sich zu Hause beim 53-jährigen Diensthund­eführer ereignet. Dieser hatte in seiner Freizeit im Garten das Suchen und Bringen von Gegenständ­en mit dem Tier geübt. Als sich das Kind in Begleitung von zwei Erwachsene­n dem – nur teilweise eingezäunt­en – Grundstück näherte, lief der Hund auf diese zu.

Gegen den Hundeführe­r wird bei der Staatsanwa­ltschaft wegen des Verdachts der fahrlässig­en Körperverl­etzung ermittelt. „Der Akt wird nächste Woche übermittel­t“, so Dionisio. Zumindest als kleine Wiedergutm­achung will man den Fünfjährig­en zu einem Besuch bei der Polizei einladen.

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