Kind gebissen: Polizeihund darf weiter im Dienst bleiben
Gegen den Hundeführer (53) wird ermittelt.
einer Diversion zu. Diese sah die Zahlung eines Geldbetrages von jeweils 38.410 Euro vor. Die StA Klagenfurt stimmte dieser Einstellung des Verfahrens jedoch nicht zu und brachte eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Graz ein. Dieses hat nun der „erhobenen Beschwerde Folge gegeben und dem Landesgericht Klagenfurt die Fortsetzung des Strafverfahrens aufgetragen“, bestätigt OLG-Vizepräsident Andreas Haidacher.
Hintergrund des Verfahrens war die Insolvenz der RZ Holzindustrie GmbH (Sägewerk bei Bad St. Leonhard) mit Schulden von 17,4 Millionen Euro im Sommer 2015. Laut Anklage sollen Riegler und Zechmeister ausständige Kundenzahlungen auf ein neues Konto umgeleitet haben. Der Hypo-Abwicklungseinheit Heta sei dadurch ein Schaden von 1,6 Millionen Euro entstanden. Die RZ-Chefs haben diese Vorwürfe stets bestritten. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Jener Polizeidiensthund, der Anfang Jänner in Hermagor einen fünfjährigen Buben in den Oberarm gebissen hat, darf weiter im Dienst bleiben. Das Sozialverhalten des zweijährigen Malinois (Schäferhund) wurde vom Landesausbildungsleiter überprüft. „Der Hund ist weiter tauglich“, fasst Rainer Dionisio, Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten, das Untersuchungsergebnis zusammen. Bis das zweijährige Tier erwachsen ist, soll es jedoch nicht für Schulbesuche oder Ähnliches eingesetzt werden. Dionisio: „Auch wenn es davor noch nie Probleme mit dem Hund gab.“
Der Malinois ist aktuell einer von 21 Polizeidiensthunden in Kärnten. Er ist als Fährten-, Stöber- und Schutzhund im Einsatz und soll im Frühjahr die Ausbildung zum Suchtmittelspürhund beginnen.
Der Zwischenfall hatte sich zu Hause beim 53-jährigen Diensthundeführer ereignet. Dieser hatte in seiner Freizeit im Garten das Suchen und Bringen von Gegenständen mit dem Tier geübt. Als sich das Kind in Begleitung von zwei Erwachsenen dem – nur teilweise eingezäunten – Grundstück näherte, lief der Hund auf diese zu.
Gegen den Hundeführer wird bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. „Der Akt wird nächste Woche übermittelt“, so Dionisio. Zumindest als kleine Wiedergutmachung will man den Fünfjährigen zu einem Besuch bei der Polizei einladen.