Ringen um ein Rederecht
Seenvolksbegehren: gespaltener Umgang der Parteien mit Initiatoren.
Die Eintragungswoche wurde gerade erst fixiert. Aufgrund der bereits im Vorfeld großen Unterstützung steht schon fest, dass das Seenvolksbegehren im Kärntner Landtag behandelt werden muss. Im April wird es so weit sein. Mit bisher rund 7500 Unterstützungserklärungen ist das erste Volksbegehren auf Landesebene sehr erfolgreich.
Das von den Initiatoren gewünschte Rederecht im Plenum wurde von Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ) kurz vor dem Jahreswechsel abgelehnt. Das Anliegen soll aller Voraussicht nach im von Rohr geführten Petitionsausschuss behandelt werden.
Den Initiatoren Gerhard Godescha und Walter Polesnik ist das zu wenig. „Solche Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich, man darf keine Fragen stellen und ähnlich wie vor Gericht nur antworten. Fragen dürfen nur Politiker stellen“, kritisiert Polesnik. Man habe in der Vergangenheit erleben müssen, dass man dort nur als Bittsteller auftreten könne und regelrecht vorgeführt werde.
Als eine Art Kompromisslösung schlägt ÖVP-Klubchef Markus Malle eine öffentliche Ausschusssitzung vor. „Damit können die Anliegen in voller Transparenz und in Anwesenheit von Medienvertretern vorgetragen werden.“Ein Rederecht während einer Landtagssitzung sei von Landesverfassung und Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
Die FPÖ will zusätzlich zur Debatte im Ausschuss eine Landtagsenquete zu den Themen des Volksbegehrens beantragen. „Dort können die Anliegen auf breiter Basis diskutiert werden“, sagt Klubobmann Gernot Darmann.
Für das Team Kärnten ist der Wunsch nach einem Rederecht berechtigt. Voraussetzung sei eine (derzeit noch nicht vorhandene) rechtliche Grundlage. „Das sollte aber kein großes Problem darstellen. Wir wären dafür, ein Rederecht für Initiatoren erfolgreicher Volksbegehren in die Landesverfassung aufzunehmen“, sagt Team-KärntenChef Gerhard Köfer.
Laut Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sei ein Rederecht im Plenum eine Frage der Beschlussfassung. „Wenn ein politischer Wille besteht, wäre es unproblematisch, den Initiatoren das Wort zu erteilen. Es gibt kein Verbot, ein Rederecht einzuräumen“, sagt Funk. Es sei jetzt schon gängige Praxis, dass bei Enqueten oder U-Ausschüssen Experten zu Wort kommen.
Gerhard Godescha und Walter Polesnik würden im Landtag gerne vor allen Abgeordneten sprechen