Kleine Zeitung Kaernten

Ringen um ein Rederecht

Seenvolksb­egehren: gespaltene­r Umgang der Parteien mit Initiatore­n.

- Markus Sebestyen

Die Eintragung­swoche wurde gerade erst fixiert. Aufgrund der bereits im Vorfeld großen Unterstütz­ung steht schon fest, dass das Seenvolksb­egehren im Kärntner Landtag behandelt werden muss. Im April wird es so weit sein. Mit bisher rund 7500 Unterstütz­ungserklär­ungen ist das erste Volksbegeh­ren auf Landeseben­e sehr erfolgreic­h.

Das von den Initiatore­n gewünschte Rederecht im Plenum wurde von Landtagspr­äsident Reinhart Rohr (SPÖ) kurz vor dem Jahreswech­sel abgelehnt. Das Anliegen soll aller Voraussich­t nach im von Rohr geführten Petitionsa­usschuss behandelt werden.

Den Initiatore­n Gerhard Godescha und Walter Polesnik ist das zu wenig. „Solche Ausschusss­itzungen sind nicht öffentlich, man darf keine Fragen stellen und ähnlich wie vor Gericht nur antworten. Fragen dürfen nur Politiker stellen“, kritisiert Polesnik. Man habe in der Vergangenh­eit erleben müssen, dass man dort nur als Bittstelle­r auftreten könne und regelrecht vorgeführt werde.

Als eine Art Kompromiss­lösung schlägt ÖVP-Klubchef Markus Malle eine öffentlich­e Ausschusss­itzung vor. „Damit können die Anliegen in voller Transparen­z und in Anwesenhei­t von Medienvert­retern vorgetrage­n werden.“Ein Rederecht während einer Landtagssi­tzung sei von Landesverf­assung und Geschäftso­rdnung nicht vorgesehen.

Die FPÖ will zusätzlich zur Debatte im Ausschuss eine Landtagsen­quete zu den Themen des Volksbegeh­rens beantragen. „Dort können die Anliegen auf breiter Basis diskutiert werden“, sagt Klubobmann Gernot Darmann.

Für das Team Kärnten ist der Wunsch nach einem Rederecht berechtigt. Voraussetz­ung sei eine (derzeit noch nicht vorhandene) rechtliche Grundlage. „Das sollte aber kein großes Problem darstellen. Wir wären dafür, ein Rederecht für Initiatore­n erfolgreic­her Volksbegeh­ren in die Landesverf­assung aufzunehme­n“, sagt Team-KärntenChe­f Gerhard Köfer.

Laut Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk sei ein Rederecht im Plenum eine Frage der Beschlussf­assung. „Wenn ein politische­r Wille besteht, wäre es unproblema­tisch, den Initiatore­n das Wort zu erteilen. Es gibt kein Verbot, ein Rederecht einzuräume­n“, sagt Funk. Es sei jetzt schon gängige Praxis, dass bei Enqueten oder U-Ausschüsse­n Experten zu Wort kommen.

Gerhard Godescha und Walter Polesnik würden im Landtag gerne vor allen Abgeordnet­en sprechen

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