Gestürzt: Skifahrerin klagte
Frau wollte 5300 Euro Schmerzensgeld von Liftbetreiber. Sie wurde vom Bügel eines Kinder-Schleppliftes getroffen und verletzt. Gericht urteilte, dass die Skifahrerin an dem Unfall selbst schuld sei, weil sie nicht aufmerksam genug war.
Immer öfter werden nach Skiunfällen auch Liftbetreiber verklagt. „Klar müssen Pistenerhalter dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abgesichert ist und Liftanlagen den technischen Vorschriften entsprechen“, sagt Anwalt Marwin Gschöpf. „Aber die Sorgfaltspflicht der Lifterhalter darf nicht überspannt werden.“
Das zeigt auch dieser Fall: Eine Frau stürzte, als sie bei einem Lift eines Übungshanges zusteigen wollte. Laut Urteil wurde die Betroffene „vom Bügel des Kinder-Schleppliftes in der Kniekehle getroffen“und fiel zu Boden. „Sie war offenbar unkonzentriert und hat den herannahenden Bügel übersehen“, erläutert Gschöpf. Dabei zog sich die Frau einen Kreuzbandriss zu. In der Folge verklagte sie den Kärntner Liftbetreiber auf 5300 Euro Schmerzensgeld. Doch vor Gericht blitzte die Frau ab. Ihre Klage wurde in der vergangenen Wintersaison rechtskräftig abgewiesen.
Im Wesentlichen deshalb, weil „der Unfall auf das Verhalten der Klägerin selbst zurückzuführen ist“, wie das Gericht entschied. Mit anderen Worten: Die Frau sei selbst schuld an dem Sturz. Denn sie habe ihre Aufmerksamkeit nicht auf den herannahenden Bügel gerichtet, sondern auf ihren Lebensgefährten,
der sich auf der anderen Seite befand. Die Betroffene war am Unfalltag mit ihrem Sohn und ihrem Partner Ski fahren. Sie bezeichnete sich selbst als gute Skifahrerin, die auch schwarze Pisten bewältigen würde. Vor Gericht machte die Frau widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang.
Dem Liftbetreiber warf sie vor, dass beim Zusteigen das Lifttempo nicht gedrosselt worden sei. Bei früheren Lift-Fahrten sei das sehr wohl der Fall gewesen. Das Gericht entschied dazu: „Es ist nicht lebensnah, dass für eine gute Skifahrerin ein Anfängerlift verlangsamt wird.“Zudem kritisierte die Frau die technische
Beschaffenheit des Liftes. Ein Gerichtsgutachter musste die Anlage überprüfen und befand sie als völlig in Ordnung.
„In den letzten Jahren haben Tausende Kinder und Erwachsene diesen Lift unfallfrei benützt“, weiß Anwalt Gschöpf. Wegen des großen Zuspruchs gibt es mittlerweile einen neuen Übungslift. Gschöpf, der auf Skiunfälle spezialisiert ist, sagt: „Die Benützung von jeglichen Aufstiegsanlagen erfordert sportliches Geschick. Jeder Skifahrer hat Eigenverantwortung. Wenn die Sorgfaltspflicht für die Liftbetreiber überspannt wird, führt das dazu, dass insbesondere kleine Lifte, die für Kinder und Schulen wichtig sind, mangels Rentabilität zusperren müssen.“