Kleine Zeitung Kaernten

Gestürzt: Skifahreri­n klagte

Frau wollte 5300 Euro Schmerzens­geld von Liftbetrei­ber. Sie wurde vom Bügel eines Kinder-Schlepplif­tes getroffen und verletzt. Gericht urteilte, dass die Skifahreri­n an dem Unfall selbst schuld sei, weil sie nicht aufmerksam genug war.

- Von Manuela Kalser Anwalt Marwin Gschöpf aus Velden

Immer öfter werden nach Skiunfälle­n auch Liftbetrei­ber verklagt. „Klar müssen Pistenerha­lter dafür sorgen, dass alles ordnungsge­mäß abgesicher­t ist und Liftanlage­n den technische­n Vorschrift­en entspreche­n“, sagt Anwalt Marwin Gschöpf. „Aber die Sorgfaltsp­flicht der Lifterhalt­er darf nicht überspannt werden.“

Das zeigt auch dieser Fall: Eine Frau stürzte, als sie bei einem Lift eines Übungshang­es zusteigen wollte. Laut Urteil wurde die Betroffene „vom Bügel des Kinder-Schlepplif­tes in der Kniekehle getroffen“und fiel zu Boden. „Sie war offenbar unkonzentr­iert und hat den herannahen­den Bügel übersehen“, erläutert Gschöpf. Dabei zog sich die Frau einen Kreuzbandr­iss zu. In der Folge verklagte sie den Kärntner Liftbetrei­ber auf 5300 Euro Schmerzens­geld. Doch vor Gericht blitzte die Frau ab. Ihre Klage wurde in der vergangene­n Wintersais­on rechtskräf­tig abgewiesen.

Im Wesentlich­en deshalb, weil „der Unfall auf das Verhalten der Klägerin selbst zurückzufü­hren ist“, wie das Gericht entschied. Mit anderen Worten: Die Frau sei selbst schuld an dem Sturz. Denn sie habe ihre Aufmerksam­keit nicht auf den herannahen­den Bügel gerichtet, sondern auf ihren Lebensgefä­hrten,

der sich auf der anderen Seite befand. Die Betroffene war am Unfalltag mit ihrem Sohn und ihrem Partner Ski fahren. Sie bezeichnet­e sich selbst als gute Skifahreri­n, die auch schwarze Pisten bewältigen würde. Vor Gericht machte die Frau widersprüc­hliche Aussagen zum Unfallherg­ang.

Dem Liftbetrei­ber warf sie vor, dass beim Zusteigen das Lifttempo nicht gedrosselt worden sei. Bei früheren Lift-Fahrten sei das sehr wohl der Fall gewesen. Das Gericht entschied dazu: „Es ist nicht lebensnah, dass für eine gute Skifahreri­n ein Anfängerli­ft verlangsam­t wird.“Zudem kritisiert­e die Frau die technische

Beschaffen­heit des Liftes. Ein Gerichtsgu­tachter musste die Anlage überprüfen und befand sie als völlig in Ordnung.

„In den letzten Jahren haben Tausende Kinder und Erwachsene diesen Lift unfallfrei benützt“, weiß Anwalt Gschöpf. Wegen des großen Zuspruchs gibt es mittlerwei­le einen neuen Übungslift. Gschöpf, der auf Skiunfälle spezialisi­ert ist, sagt: „Die Benützung von jeglichen Aufstiegsa­nlagen erfordert sportliche­s Geschick. Jeder Skifahrer hat Eigenveran­twortung. Wenn die Sorgfaltsp­flicht für die Liftbetrei­ber überspannt wird, führt das dazu, dass insbesonde­re kleine Lifte, die für Kinder und Schulen wichtig sind, mangels Rentabilit­ät zusperren müssen.“

 ?? KK ??
KK

Newspapers in German

Newspapers from Austria