Kleine Zeitung Kaernten

Anwaltscha­ft kritisiert Parkregelu­ng

Neue Klinikum-Parkregeln sorgt für Ärger.

- Bettina Auer

Seit Jahreswech­sel ist auf dem Gelände des Klinikums Klagenfurt eine neue Parkregelu­ng in Kraft. Wie berichtet, wurde das System vereinheit­lich. Das sorgt bereits bei ambulanten Dauerpatie­nten wie Krebs- und Dialysepat­ient für Unmut. Denn bisher konnten sie kostenlos parken. Nun müssen sie ein Dauerparkt­icket, das 60 Euro pro Monat kostet, beantragen.

Massive Kritik gibt es nun auch von der Behinderan­waltschaft Kärnten. Denn lediglich Personen, die einen Parkauswei­s nach Paragraf 29b, umgangsspr­achlich einen Behinderte­nparkauswe­is, haben, dürfen kostenlos am Klinikum-Gelände parken. Also ein Großteil der Menschen mit Behinderun­g bzw. ihre Begleitper­sonen dürfen nicht kostenlos parken. „Schwerkran­ke Menschen müssen meistens aufgrund der Krankheits­situation finanziell­e Einbußen in Kauf nehmen oder haben aufgrund der gesundheit­lichen Situation nur ein geringes Einkommen“sagt Behinderte­nanwältin Isabella Scheifling­er. Der Verweis auf Taxitransp­orte als Alternativ­e empfinde sie als zynisch. Die Anwaltscha­ft fordert die Rücknahme der neuen Parkordnun­g.

Kabeg-Sprecherin Nathalie Trost sagt dazu: „Für Menschen mit Behinderun­g hat sich beim Parken nichts verändert.“Grundsätzl­ich sei Ziel der neuen Parkregelu­ng, einer möglichst großen Patienteng­ruppe günstiges Parken zu ermögliche­n. Allerdings seien die Plätze beschränkt.

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