Anwaltschaft kritisiert Parkregelung
Neue Klinikum-Parkregeln sorgt für Ärger.
Seit Jahreswechsel ist auf dem Gelände des Klinikums Klagenfurt eine neue Parkregelung in Kraft. Wie berichtet, wurde das System vereinheitlich. Das sorgt bereits bei ambulanten Dauerpatienten wie Krebs- und Dialysepatient für Unmut. Denn bisher konnten sie kostenlos parken. Nun müssen sie ein Dauerparkticket, das 60 Euro pro Monat kostet, beantragen.
Massive Kritik gibt es nun auch von der Behinderanwaltschaft Kärnten. Denn lediglich Personen, die einen Parkausweis nach Paragraf 29b, umgangssprachlich einen Behindertenparkausweis, haben, dürfen kostenlos am Klinikum-Gelände parken. Also ein Großteil der Menschen mit Behinderung bzw. ihre Begleitpersonen dürfen nicht kostenlos parken. „Schwerkranke Menschen müssen meistens aufgrund der Krankheitssituation finanzielle Einbußen in Kauf nehmen oder haben aufgrund der gesundheitlichen Situation nur ein geringes Einkommen“sagt Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger. Der Verweis auf Taxitransporte als Alternative empfinde sie als zynisch. Die Anwaltschaft fordert die Rücknahme der neuen Parkordnung.
Kabeg-Sprecherin Nathalie Trost sagt dazu: „Für Menschen mit Behinderung hat sich beim Parken nichts verändert.“Grundsätzlich sei Ziel der neuen Parkregelung, einer möglichst großen Patientengruppe günstiges Parken zu ermöglichen. Allerdings seien die Plätze beschränkt.