Für Scheidungen ohne Schuldfrage
Die Regierung fasst eine Reform ins Auge, Juristinnen begrüßen das.
Die türkis-grüne Regierung plant eine Änderung des Scheidungsrechtes. Insbesondere das „Verschuldensprinzip“soll überprüft und „gegebenenfalls neu geregelt“werden. Und: Paare, die eine Ehe oder Verpartnerung miteinander eingehen, sollen künftig schon vorher über die rechtlichen Folgen von Ehe und Scheidung informiert werden.
Gut so, sagt Juristin Barbara Scherer vom Grazer Frauenservice. „Die Ehe ist wie ein Vertrag, aber keiner liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“Im Falle der Scheidung müssten die Beteiligten, sofern sie minderjährige Kinder haben, schon heute nachweisen, dass sie sich über die Folgen für die Kinder haben beraten lassen. „Gut wäre es, wenn bereits vor der Ehe mit falschen Bildern würde.“
aufgeräumt
bei Scheidungen, das es anderswo in Europa kaum noch gebe, müsse abgeschafft werden. „Bei strittigen Scheidungen bekommt derjenige, dem die Schuld zugewiesen wird, nur in Ausnahmefällen, wenn minderjährige Kinder da sind oder die Frau nie gearbeitet hat, einen Unterhalt zugesprochen. Meist sind es die Frauen, die darauf angewiesen sind. Sie müssen vor Gericht das Verschulden des Mannes nachweisen.“
Zum einen neigten Gerichte eher dazu, eine gleichteilige Schuld festzustellen, zum anderen entspreche das auch oft dem Gefühl des verlassenen Partners: „Es hat meist viele Gründe und dauert lange, bis eine Ehe zerrüttet ist.“
Die Verknüpfung des Unterhaltsanspruches mit dem Verschulden sei eine „unselige Verquickung“, besser wäre es, ihn an den Bedarf zu knüpfen wie in Deutschland.
will die Regierung ebenfalls forcieren. Eine „faire Basis“für Scherer, wie auch für Bernadette Pöcheim von der Frauen- und Gleichstellungsabteilung der AK: „95 Prozent der Scheidungen sind einvernehmlich, die Frauen verzichten auf Unterhalt und haben auch keinen Anteil am Pensionsanspruch des Mannes. Selbst haben sie dann keine oder nur schlechte Versicherungszeiten, weil sie längere Zeit gar nicht oder in Teilzeit gearbeitet haben.“Dies sei ein Hauptgrund für die Altersarmut der Frauen.
Zusätzlich wünscht sich Pöcheim, dass auch bei der Elternteilzeit so wie bei der Altersteilzeit die Sozialversicherungsbeiträge in der vollen ursprünglichen Höhe weiterlaufen sowie dass eine bessere Absicherung bzw. Wiedereinstiegsmöglichkeit für pflegende Angehörige geschaffen wird. „Ein Zuschuss, wie ihn die Regierung plant, ist da zu wenig. 80 Prozent der Pflegefälle werden von ihren Angehörigen betreut, meist sind das die Töchter, die dafür eine schlechte Altersversorgung in Kauf nehmen müssen.“