Kleine Zeitung Kaernten

Selbstanze­igen ohne Ergebnis

Für Teile des Finanzverf­ahrens gegen Bischof Alois Schwarz gibt es laut Staatsanwa­lt keine gerichtlic­he Zuständigk­eit. Ebenso nicht bei Selbstanze­igen des Bistums.

- Jochen Habich

Die großen Brocken, wie Betrugsund Untreuever­dacht, sind nicht erledigt. An einer „Nebenfront“kann der ehemalige Bischof Kärntens, Alois

Schwarz, durchatmen: Die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) hat einen Teil der Ermittlung­en nach dem Finanzstra­fgesetz gegen ihn eingestell­t. Jene, in der es um den Verdacht der Hinterzieh­ung von Grunderwer­bssteuer geht. Es gebe keine gerichtlic­he Zuständigk­eit, weil der strafbesti­mmende Wertbetrag unter 100.000 Euro liegt, so WKStASprec­herin Elisabeth Täubl.

Die Ermittlung­en zum zweiten Teil des Finanzstra­fverfahren­s laufen noch – hier geht es um angebliche Hinterzieh­ung von Körperscha­ftssteuer.

Auch die nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten erfolgten Selbstanze­igen des Bistums unter dem ehemaligen Diözesanad­ministrato­r Engelbert

Guggenberg­er wurden teilweise eingestell­t. Diese Anzeigen haben angebliche abgaben- und finanzstra­frechtlich­e Vergehen betroffen. Laut WKStA war „kein Anfangsver­dacht bzw. keine gerichtlic­he Zuständigk­eit gegeben“. Andere Teile der Selbstanze­ige würden noch geprüft, so Täubl.

Abgeschlos­sen sind seit Längerem die Untreue- und Betrugserm­ittlungen gegen den jetzigen Bischof von St. Pölten und gegen weitere Personen. Sowohl zu Betrugsvor­würfen im Zusammenha­ng mit dem Pachtvertr­ag für ein Schloss als auch wegen des Untreuever­dachts bei Dienstvert­rägen von Mitarbeite­rn der Diözese Gurk hat die WKStA Vorhabensb­erichte erstellt. Diese werden seit sieben Monaten von den Oberbehörd­en (Oberstaats­anwaltscha­ft Wien und Weisungsra­t im Justizmini­sterium) geprüft.

Alois Schwarz hat die Vorwürfe stets zurückgewi­esen, für ihn gilt die Unschuldsv­ermutung.

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