Selbstanzeigen ohne Ergebnis
Für Teile des Finanzverfahrens gegen Bischof Alois Schwarz gibt es laut Staatsanwalt keine gerichtliche Zuständigkeit. Ebenso nicht bei Selbstanzeigen des Bistums.
Die großen Brocken, wie Betrugsund Untreueverdacht, sind nicht erledigt. An einer „Nebenfront“kann der ehemalige Bischof Kärntens, Alois
Schwarz, durchatmen: Die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Teil der Ermittlungen nach dem Finanzstrafgesetz gegen ihn eingestellt. Jene, in der es um den Verdacht der Hinterziehung von Grunderwerbssteuer geht. Es gebe keine gerichtliche Zuständigkeit, weil der strafbestimmende Wertbetrag unter 100.000 Euro liegt, so WKStASprecherin Elisabeth Täubl.
Die Ermittlungen zum zweiten Teil des Finanzstrafverfahrens laufen noch – hier geht es um angebliche Hinterziehung von Körperschaftssteuer.
Auch die nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten erfolgten Selbstanzeigen des Bistums unter dem ehemaligen Diözesanadministrator Engelbert
Guggenberger wurden teilweise eingestellt. Diese Anzeigen haben angebliche abgaben- und finanzstrafrechtliche Vergehen betroffen. Laut WKStA war „kein Anfangsverdacht bzw. keine gerichtliche Zuständigkeit gegeben“. Andere Teile der Selbstanzeige würden noch geprüft, so Täubl.
Abgeschlossen sind seit Längerem die Untreue- und Betrugsermittlungen gegen den jetzigen Bischof von St. Pölten und gegen weitere Personen. Sowohl zu Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag für ein Schloss als auch wegen des Untreueverdachts bei Dienstverträgen von Mitarbeitern der Diözese Gurk hat die WKStA Vorhabensberichte erstellt. Diese werden seit sieben Monaten von den Oberbehörden (Oberstaatsanwaltschaft Wien und Weisungsrat im Justizministerium) geprüft.
Alois Schwarz hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.