Das Ende der Ausgangssperre
Nach sechs Wochen ist wieder viel erlaubt – allerdings mit Maske und auf Abstand.
Die Tage des „Hausarrests“sind gezählt. Heute Früh will die Regierung das Ende der Ausgangssperren mit den vier bekannten Ausnahmen (Job, Einkaufen, Betreuung pflegender Angehöriger, Füße vertreten) verkünden. Mit 1. Mai soll die berühmt-berüchtigte Verordnung, die gestern einmal mehr für Verwirrung gesorgt hat, auslaufen. Auf der Website räumte das Gesundheitsministerium gestern ein, dass man – streng rechtlich – in den eigenen vier Wänden auch in der Vergangenheit schon Freunde und Verwandte treffen konnte.
Das Ende der Ausgangssperre bedeutet allerdings nicht, dass künftig alles erlaubt ist. Im öffentlichen Raum gelten weiterhin die Abstandsregeln, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Geschäften herrscht auch künftig Maskenpflicht. Laut „Standard“sind erstmals auch wieder Fahrgemeinschaften erlaubt, allerdings mit Maskenpflicht.
Am 1. Mai sperren auch einige Sportstätten (Tennis, Golf, Leichtathletik) auf, mit 2. Mai sämtliche Geschäfte und Dienstleister, darunter auch Fahrschulen. In Kirchen und Gebetshäusern gilt die 20-Quadratmeter-Regel, bei öffentlichen Veranstaltungen wird laut „Standard“eine Obergrenze von 30 Personen eingezogen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger wird heute einen Stufenplan für die Gastronomie und Hotellerie vorlegen.
Hinter den Kulissen bastelt die türkis-grüne Regierung an einem Entlastungs-, Investitionsund Konjunkturpaket, das am 30. April, also am Vorabend des 1. Mai, präsentiert werden könnte. Konkret sollen die untersten und mittleren Einkommen entlastet und eine Jobinitiative gestartet werden.