Hilfsgelder mit Fragezeichen
Im Eilverfahren wurden Milliardenhilfen beschlossen. Verschiedene Zuständigkeiten und Vorschriften sorgen aber für Verwirrung.
Mit 38 Milliarden Euro sollen die Auswirkungen der Coronakrise abgefedert werden. Allerdings haben die in Windeseile beschlossenen Pakete Tücken, wie Experten der Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungskanzlei Confida wissen. Unternehmer seien bisweilen mit den Begriffen, Förderstellen und den Voraussetzungen für Hilfsleistungen überfordert, erklären die Confida-Experten Christian Braunig und Christian Kranz.
Härtefallfonds: Vor allem bei Kleinunternehmern und Selbstständigen sei es zu einem Missverständnis gekommen, erklären die Steuerprofis: „Diese Mittel sind eine Art Unternehmerlohn, vergleichbar mit der Kurzarbeit.“Die Gelder seien nicht dafür gedacht, Ausgaben des Unternehmens zu finanzieren. In der ersten Phase wurden die Anträge von der Wirtschaftskammer flott abgewickelt, allerdings seien viele
Null Umsatz hatten zahlreiche Geschäfte für Wochen nach der Schließung am 16. März. Sie sollen einen Teil der Fixkosten vom Staat bekommen
nicht berücksichtigt worden. Mit der Phase 2 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten gestiegen. Seit der Vorwoche können diese Mittel beantragt werden.
Corona-Hilfsfonds: 15 Milliarden Euro liegen in diesem Hauptpfeiler der Wirtschaftshilfen. Anspruch haben alle Unternehmen, vom kleinen Gastwirt bis zum Industriebetrieb. Konkret wird ein Teil der Fixkosten ersetzt, abhängig von der Höhe der Umsatzverluste. Wer während der Krise 40 bis 60 Prozent Umsatz verliert, soll 25 Prozent der Fixkosten ersetzt bekommen. Bei Umsatzverlusten zwischen 60 und 80 Prozent sind es