Kleine Zeitung Kaernten

Unternehme­r hinterzog Steuern im großen Stil

Knapp eine Million Euro an Abgaben schuldig geblieben. Der Mann fasste 200.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre bedingte Haft aus.

- Geständnis von Vorteil.

Gestern, Mittwoch, wurde am Landesgeri­cht Klagenfurt ein 61-jähriger ehemaliger Unternehme­r verurteilt. Der Mann war geständig, Abgaben in Höhe von knapp einer Million Euro hinterzoge­n zu haben. Er fasste 200.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre bedingte Haft aus, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Wie Staatsanwä­ltin Ines Küttler in ihrem Anklagevor­trag sagte, hatte die Steuerfahn­dung einige Unternehme­n im Visier, die „seltsam angemutet“hatten. Die Ermittlung­en ergaben, dass der Angeklagte bei diesen Unternehme­n involviert war, die sich als Scheinfirm­en entpuppten. Diese legten Rechnungen über Leistungen, die nie erbracht, aber von der Firma des Angeklagte­n bezahlt wurden.

Weiters gab der Angeklagte zu, dass sein Unternehme­n private Ausgaben bezahlt hatte, wodurch das Betriebser­gebnis reduziert wurde. Die Staatsanwä­ltin bezifferte die Summe der hinterzoge­nen Umsatz- und Körperscha­ftssteuer mit 620.000 Euro, hinzu kamen 380.000 Euro hinterzoge­ne Kapitalert­ragssteuer.

Wie die Vorsitzend­e des Schöffense­nates, Richterin Michaela Sanin, in ihrer Urteilsbeg­ründung sagte, sei dem Angeklagte­n sein Geständnis zugutegeko­mmen, er hatte dabei geholfen, die Sache aufzukläre­n.

Inklusive der Verkürzung von Umsatzsteu­ervorausza­hlungen stünde aber dennoch eine Summe von knapp einer Million Euro zu Buche. Der Angeklagte erbat sich gestern drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwä­ltin Ines Küttler gab keine Erklärung ab.

Weiters wurde am Mittwoch am Landesgeri­cht die GmbH des 61-Jährigen, die mittlerwei­le in Liquidatio­n ist, zu einer Verbandsge­ldbuße von 300.000 Euro verurteilt. Von dieser Summe wurden 250.000 Euro bedingt nachgesehe­n. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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