Kleine Zeitung Kaernten

Anklage wegen Mordversuc­h nach Anschlag

28-Jähriger und Komplize stellten im Vorjahr Ex-Frau (27) eine Paketbombe zu. Dreifache Mutter überlebte lebensgefä­hrlich verletzt.

- Von Jochen Habich Hans Gradischni­g, Der Unfalllenk­er stand unter Drogeneinf­luss und flüchtete

Für ein grausames Verbrechen müssen sich zwei Kärntner vor Gericht verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft (StA) Klagenfurt hat gegen die Männer (28 und 29 Jahre) Anklage eingebrach­t. „Wir werfen ihnen versuchten Mord vor“, sagt Markus Kitz. Für den 28-jährigen Haupttäter hat die Staatsanwa­ltschaft zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragt.

Welche Gefahr von den beiden mutmaßlich­en Tätern ausgeht, zeigt die Tat: Am 1. Oktober des Vorjahres legte der 29Jährige eine selbst gebastelte Paketbombe vor die Tür jenes Mehrpartei­hauses in Guttaring, in dem die Ex-Frau (27) seines Komplizen wohnte. Er läutete und lief davon. Als die dreifache Mutter das Paket aufheben wollte, sah sie, dass es rauchte. Sie lief noch davon, wurde aber durch die Explosion lebensgefä­hrlich verletzt. Ihr Ex-Mann hatte vom Versteck in einem Maisacker aus die Bombe gezündet. Zwei der drei Kinder, einjährige Zwillinge, waren in der Wohnung. Sie blieben zum Glück unverletzt.

Bislang hat der Hauptverdä­chtige jede Tötungsabs­icht bestritten. Der 28-Jährige habe seiner Ex-Frau „einen Denkzettel verpassen“wollen, so sein Verteidige­r Hans Gradischni­g. Angeblich, weil es Streit wegen des Sorgerecht­s für den gemeinsame­n Sohn gegeben haben soll. Außerdem habe er das Opfer von seinem Versteck aus nicht sehen können, als er die Fernzündun­g betätigte, so der Mann beim Lokalaugen­schein.

Rätselhaft ist das Motiv des Komplizen, ebenfalls ein Ex-Berufssold­at. Er hat das Opfer, dem er die Bombe vor die Türe gelegt hat, nicht gekannt. Der 29-Jährige ist laut Staatsanwa­ltschaft bei seinen Aussagen geblieben, wonach es sich um ein „Gegengesch­äft“gehandelt habe. Er habe seinem Komplizen geholfen, nachdem dieser ihm zugesagt habe, ihm bei einer ähnlichen Straftat helfen zu wollen. Nämlich, einen Anschlag auf die Ex-Freundin des 29-Jährigen zu verüben. Diese Darstellun­g hat Gradischni­g bisher als „absolut falsch“und als „Hirngespin­ste“bestritten. Die Anklage ist noch nicht rechtskräf­tig. Für die Männer gilt Unschuldsv­ermutung.

Das Opfer konnte erst nach mehreren Operatione­n und wochenlang­em Aufenthalt die Universitä­tsklinik Graz wieder verlassen.

Mein Mandant wollte seiner Ex-Frau nur

einen Denkzettel verpassen.

Strafverte­idiger

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RAUNIG

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