Anklage wegen Mordversuch nach Anschlag
28-Jähriger und Komplize stellten im Vorjahr Ex-Frau (27) eine Paketbombe zu. Dreifache Mutter überlebte lebensgefährlich verletzt.
Für ein grausames Verbrechen müssen sich zwei Kärntner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat gegen die Männer (28 und 29 Jahre) Anklage eingebracht. „Wir werfen ihnen versuchten Mord vor“, sagt Markus Kitz. Für den 28-jährigen Haupttäter hat die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Welche Gefahr von den beiden mutmaßlichen Tätern ausgeht, zeigt die Tat: Am 1. Oktober des Vorjahres legte der 29Jährige eine selbst gebastelte Paketbombe vor die Tür jenes Mehrparteihauses in Guttaring, in dem die Ex-Frau (27) seines Komplizen wohnte. Er läutete und lief davon. Als die dreifache Mutter das Paket aufheben wollte, sah sie, dass es rauchte. Sie lief noch davon, wurde aber durch die Explosion lebensgefährlich verletzt. Ihr Ex-Mann hatte vom Versteck in einem Maisacker aus die Bombe gezündet. Zwei der drei Kinder, einjährige Zwillinge, waren in der Wohnung. Sie blieben zum Glück unverletzt.
Bislang hat der Hauptverdächtige jede Tötungsabsicht bestritten. Der 28-Jährige habe seiner Ex-Frau „einen Denkzettel verpassen“wollen, so sein Verteidiger Hans Gradischnig. Angeblich, weil es Streit wegen des Sorgerechts für den gemeinsamen Sohn gegeben haben soll. Außerdem habe er das Opfer von seinem Versteck aus nicht sehen können, als er die Fernzündung betätigte, so der Mann beim Lokalaugenschein.
Rätselhaft ist das Motiv des Komplizen, ebenfalls ein Ex-Berufssoldat. Er hat das Opfer, dem er die Bombe vor die Türe gelegt hat, nicht gekannt. Der 29-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft bei seinen Aussagen geblieben, wonach es sich um ein „Gegengeschäft“gehandelt habe. Er habe seinem Komplizen geholfen, nachdem dieser ihm zugesagt habe, ihm bei einer ähnlichen Straftat helfen zu wollen. Nämlich, einen Anschlag auf die Ex-Freundin des 29-Jährigen zu verüben. Diese Darstellung hat Gradischnig bisher als „absolut falsch“und als „Hirngespinste“bestritten. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Für die Männer gilt Unschuldsvermutung.
Das Opfer konnte erst nach mehreren Operationen und wochenlangem Aufenthalt die Universitätsklinik Graz wieder verlassen.
Mein Mandant wollte seiner Ex-Frau nur
einen Denkzettel verpassen.
Strafverteidiger