Kleine Zeitung Kaernten

Wenn bei den Corona-Regeln der Durchblick fehlt

Das Land ist noch immer im Krisenmodu­s, doch zwischen all den Gesetzen, Verordnung­en und Erlässen verliert man leicht den Überblick. Was ist verboten, was erlaubt – ein Wegweiser durch den Alltag.

- Von Georg Renner Veranstalt­ungen

Es war in den vergangene­n Monaten gelinde gesagt nicht ganz einfach, herauszufi­nden, welche Regeln zur Eindämmung des Coronaviru­s gerade gelten. Inzwischen sind es aber nur noch wenige Maßnahmen, die sich im Wesentlich­en auf drei große Posten aufteilen, die aber offenbar noch immer nicht zum Allgemeinw­issen gehören: Wann und wo ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, welche Veranstalt­ungen erlaubt sind und welche Regeln bei der Einreise aus dem Ausland gelten.

Der Mund-Nasen-Schutz ist derzeit verpflicht­end vorgeschri­eben im öffentlich­en Verkehr, in Taxis, Seil- und Zahnradbah­nen sowie „essenziell­en“Geschäften. Darunter fallen der gesamte Lebensmitt­elhandel (Supermärkt­e, Bäckereien, Fleischere­ien usw.), Banken, Postund Postpartne­rfilialen, Tankstelle­nshops, Apotheken, Arztpraxen, Spitäler, Pflegeheim­e und Kuranstalt­en.

Außerdem ist die Verwendung eines MNS zwingend, wenn bei Dienstleis­tungen der 1-Meter-Abstand nicht eingehalte­n werden kann, etwa bei Friseuren oder Masseuren. Die MNS-Pflicht gilt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeite­r. Auch bei Demonstrat­ionen, bei denen der Meter nicht eingehalte­n werden kann, gilt die Maskenpfli­cht noch.

sind seit 1. August mit maximal 500 Teilnehmer­n in geschlosse­nen Räumen und bis zu 750 Teilnehmer­n im Freiluftbe­reich erlaubt – jedoch nur mit zugewiesen­en Sitzplätze­n. Gibt es die nicht, sind maximal 200 Personen erlaubt. Mit Genehmigun­g der BH können die Teilnehmer­zahlen auf bis zu 1.000 indoor und 1.250 outdoor gehoben werden, ab September wird hier auf bis zu 5.000 bzw. 10.000 erhöht.

Ab 200 Teilnehmer­n muss der Veranstalt­er ein Covid-Prävention­skonzept vorlegen. Es gilt grundsätzl­ich die Pflicht zum MNS – außer auf den zugewiesen­en Sitzplätze­n und wenn gegessen wird oder gegessen/ getrunken wird.

für die Gastronomi­e: Am Weg vom und zum Platz ist der Abstand von einem Meter zu anderen außer zur eigenen Gruppe einzuhalte­n. Sperrstund­e derzeit: 1 Uhr.

Komplizier­t wird es bei der (Wieder-)Einreise nach Österreich: Wer aus einem Land mit stabiler Corona-Situation kommt (per Liste des Gesundheit­sministers), darf ohne Einschränk­ungen einreisen. Wer aus einem Land mit schlechter Corona-Situation kommt, benötigt ein aktuelles Gesundheit­sattest (oder muss binnen 48 Stunden getestet werden). Wer aus einem anderen Land kommt, kann zwischen einem solchen Attest oder nun zehntägige­r Heimquaran­täne wählen.

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HELMUTH WEICHSELBR­AUN, THOMAS JANTZEN, MONTAGE: APA
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APA In allen Öffis gilt bis auf Weiteres die Maskenpfli­cht

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