Mit dem Meister hoch hinaus
Weiterer Schritt zur Aufwertung der beruflichen Ausbildung im Handwerk: Der Titel Meister kann ab August in offiziellen Dokumenten geführt werden. Was dazu notwendig ist. Ein Überblick.
Wer eine Meisterprüfung erfolgreich absolviert hat, kann diesen Titel künftig auch in offizielle Dokumente eintragen lassen. Ab wann gilt das, was ist zu beachten?
ANTWORT: Mit der jüngsten Novelle zur Gewerbeordnung sind alle Meisterinnen und Meister ab 21. August 2020 berechtigt, den Titel „Meister“oder „Meisterin“auch offiziell in Kurzform als „Mst.“oder „Mst.in“vor dem Namen zu führen und in allen öffentlichen Urkunden eintragen zu lassen.
Was steckt hinter dieser Neuregelung, was verspricht man sich davon?
ANTWORT: „Für uns ist das ein Herzensanliegen. Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer. Qualifikationen sollen sichtbar gemacht werden. „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“Führen viele Meister und Meisterinnen ihren Titel vor dem Namen an, werde auch in der Öffentlichkeit deutlich: Die Meisterausbildung ist jedenfalls gleich viel wert wie eine akademische Ausbildung.
Wer darf den Meistertitel führen?
ANTWORT: Nur Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen den Meistertitel führen. Dabei ist es egal, wann die Meisterprüfung erPersonen, folgreich abgelegt wurde. Das heißt: Hat eine Person bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung, etwa um die Jahrtausendwende, die Meisterprüfung abgelegt, steht ihr die neue Regelung rückwirkend zur Verfügung. Die positiv abgelegte
Meisterprüfung wird mit dem Meisterprüfungszeugnis belegt.
Für wen gilt die Regelung nicht?
ANTWORT: Nicht berechtigt sind die keine Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung abgelegt haben, sondern eine andere Ausbildung absolviert haben (zum Beispiel Küchenmeister, Werkmeister). Auch für Personen, die erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, gibt es bisher noch keine entsprechende gesetzliche Regelung. Darüber wird aber noch verhandelt.
Wie erfolgt die Eintragung in amtliche Urkunden (u. a. Reisepass, Führerschein etc.)?
ANTWORT: Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses bzw. des Meisterbriefs bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt usw.).
Welche Bedeutung haben Meister für den Wirtschaftsstandort?
ANTWORT: Viele Meister machen sich auch durch Neugründungen oder Betriebsübernahmen selbstständig, werden also zu Unternehmern. 95 Prozent der Österreicher attestieren den Meisterbetrieben laut einer Umfrage besonders hohe Qualität bei der Erbringung ihrer Leistungen. Nicht zuletzt gilt: Ohne Meister keine Lehrlinge, denn Meisterbetriebe sorgen dafür, dass die Qualifikationen an die nächste Generation weitergegeben werden. Eine ideale und kostenlose Möglichkeit, seine Qualifikation auch online sichtbar zu machen, bietet übrigens die Plattform
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Meisterprüfungszeugnisse wurden österreichweit allein im Jahr
2019 ausgestellt. Ein Plus von 9,5 Prozent im
Vergleich zu 2018.