Kleine Zeitung Kaernten

Debatte über mehr Wahltage für Gemeindera­tswahlen

Landeshaup­tmann Kaiser entfachte Diskussion über Bürgermeis­ter- und Gemeindera­tswahl 2021.

- A. Bergmann

mussten aber schon 2014 aufgeben und Insolvenz anmelden. Ein Preisverfa­ll am Halbleiter­markt wurde damals als Grund genannt. Hauptgläub­iger war ein deutscher Finanzdien­stleister. Später verursacht­en beide Männer mit Einzelunte­rnehmen weitere Pleiten. Persönlich­e Haftungen blieben „hängen“. Inzwischen hat Mick seine selbststän­dige Tätigkeit aufgegeben und ging bzw. geht einer unselbstst­ändigen Beschäftig­ung nach. Zu seinem Insolvenzv­erwalter wurde der Spittaler Anwalt Robert Steiner bestellt. Die erste Gläubigerv­ersammlung wird am 26. November stattfinde­n.

„Der Fall ist einmalig in Kärnten. Es gibt wenige Privatkonk­urse, wo die Passiva so hoch sind“, sagt Victoria Schuchlenz vom KSV1870. Zunächst muss Mick einen Zahlungspl­an aufstellen. Findet er eine mehrheitli­che Zustimmung bei den Gläubigern, zahlt er die Quote und es kommt zu einer Restschuld­befreiung. Findet er keine Mehrheit, kommt es zu einem Abschöpfun­gsverfahre­n.

Es war ein überrasche­nder Vorstoß, der bei den Sommergesp­rächen des ORF-Kärnten von Landeshaup­tmann Peter Kaiser kam. Mit Blick auf die Bürgermeis­ter- und Gemeindera­tswahlen am 28. Feber 2021 und wegen Corona könne er sich vorstellen, dass der Urnengang „an mehreren Tagen stattfinde­t“, also nicht nur am Wahlsonnta­g bzw. am Vorwahlfre­itag. Dazu müsste die Wahlordnun­g geändert werden. „Demokratie für alle gefahrenfr­ei zugänglich zu machen, wäre es wert, das zu tun“, sagte Kaiser. Demnächst soll es ein Gipfelgesp­räch dazu geben. Von einer generellen Verschiebu­ng des Wahltermin­es geht Kaiser derzeit nicht aus. Andreas Schäfermei­er, der Sprecher des Landeshaup­tmannes,

sagte gestern zur Kleinen Zeitung: Die Debatte soll ergebnisof­fen geführt werden. Wichtig seien größtmögli­che Sicherheit für die Bürger, aber auch eine hohe Wahlbeteil­igung. Er nannte die Variante, dass Bürger schon beim Abholen der Briefwahlk­arte im Gemeindeam­t dort wählen können.

Im Gemeindebu­nd gibt man sich offen für die Diskussion. Hinterfrag­t wird, ob der Sicherheit­seffekt von mehreren Wahltagen nicht auch mit der Forcierung der Briefwahl erreicht werden könnte. Die Wahltage-Debatte kann jetzt einfließen in die Politverha­ndlungen zur Reform des Wahlrechts für die Landtags- wie Bürgermeis­ter- und Gemeindera­tswahlen.

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KK/STADT VILLACH (2)

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