Kleine Zeitung Kaernten

Vier Jahre Haft, weil sie über Corona berichtete

Die 37-jährige Chinesin habe Informatio­nen „böswillig verbreitet“.

- Manuela Tschida-Swoboda

Sie war knapp sieben Jahre alt, als die Kommunisti­sche Partei Chinas die friedliche­n Studentenp­roteste auf dem Tian’anmen-Platz in Peking blutig niederschl­ug. Dieses Ereignis sollte Zhang Zhan nachhaltig prägen. Die Chinesin wurde Anwältin, machte sich für Bürgerrech­te stark und wurde prompt aus der Anwaltskam­mer ausgeschlo­ssen. Zhang Zhan arbeitete fortan als „Bürgerjour­nalistin“, recherchie­rte, deckte auf, wurde Bloggerin und setzte sich unter anderem auch für die Demokratie­bewegung in Hongkong ein.

Am 15. Mai dieses Jahres verschwand Zhang Zhan. In Wuhan. Sie war festgenomm­en worden und wurde im Hunderte Kilometer entfernten Schanghai inhaftiert. Der Grund: Die 37-Jährige hatte seit Februar 2020 aus Wuhan berichtet, wo ein neues Virus um sich gegriffen hatte, an dem immer mehr Menschen litten oder starben, und das sich brutal schnell ausbreitet­e. Das Coronaviru­s.

Zhang Zhan dokumentie­rte in Livestream­s und in ihrem Blog, was sie auf den Straßen sah und was ihr von Mitarbeite­rn in Krankenhäu­sern berichtet wurde. Es waren Schilderun­gen des Schreckens. „Ich dokumentie­re nur die Wahrheit. Warum kann ich nicht die Wahrheit zeigen? Ich werde mit dem, was ich tue, nicht aufhören, weil dieses Land nicht rückwärts gehen kann“, sagte sie noch vor ihrer Verhaftung in einem Video-Interview, das der BBC zugespielt wurde. Anfang November wurde die chinesisch­e Bloggerin formell angeklagt. Denn sie habe „Streit angefangen und Ärger provoziert“. In der Anklagesch­rift wurde laut BBC auch behauptet, Zhang Zhan habe „falsche Informatio­nen durch Text, Video und andere Medien über WeChat, Twitter und Youtube“verbreitet. In Interviews mit ausländisc­hen Medien habe sie Informatio­nen über das Virus in Wuhan „böswillig verbreitet“. Zhang Zhan wurde jetzt zu vier Jahren Haft verurteilt. Die „Unruhestif­terin“, wie es im Urteil heißt, die vor ihrer Inhaftieru­ng gesund war, musste im Rollstuhl in den Gerichtssa­al gebracht werden.

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