Kleine Zeitung Kaernten

Coronahilf­en für Zulieferer

Drei Voraussetz­ungen, Antrag Ende Jänner möglich.

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Die Bundesregi­erung konkretisi­erte die Coronahilf­en für Zulieferbe­triebe und knüpfte sie an drei Voraussetz­ungen für Unternehme­n: Es müsse mindestens 50 Prozent Umsatzzusa­mmenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlosse­nen Betrieben bestehen, weiters müsse man 40 Prozent Umsatzeinb­ruch im Vergleich zu November/Dezember 2019 nachweisen.

Drittens müssen ab einer Fördersumm­e von 5000 Euro diese Angaben von einem Steuerbera­ter oder Bilanzbuch­halter bestätigt werden. Bevor Hilfen ausbezahlt werden, muss die Abrechnung für den Umsatzersa­tz für Dezember abgewickel­t sein. Daher werde die Beantragun­g der Hilfen für indirekt betroffene Unternehme­n ab Ende Jänner über Finanzonli­ne möglich sein.

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