Coronahilfen für Zulieferer
Drei Voraussetzungen, Antrag Ende Jänner möglich.
Die Bundesregierung konkretisierte die Coronahilfen für Zulieferbetriebe und knüpfte sie an drei Voraussetzungen für Unternehmen: Es müsse mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben bestehen, weiters müsse man 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019 nachweisen.
Drittens müssen ab einer Fördersumme von 5000 Euro diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Bevor Hilfen ausbezahlt werden, muss die Abrechnung für den Umsatzersatz für Dezember abgewickelt sein. Daher werde die Beantragung der Hilfen für indirekt betroffene Unternehmen ab Ende Jänner über Finanzonline möglich sein.