Trotz Corona weniger Krankenstände
Über 20.000 Kärntner sind teilweise schwer an Covid-19 erkrankt. Die Zeit der Quarantäne gilt aber nicht als Krankenstand.
Für den Laien ist das schwer zu verstehen: In Kärnten sind laut Landespressedienst bislang über 20.000 Menschen an Covid-19 erkrankt (PCR-Test). Nicht immer verläuft die Erkrankung symptomlos. Viele Patienten erkranken schwer. Trotzdem ist laut Auskunft der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Zahl der Krankenstände in Kärnten heuer deutlich gesunken. Zahlen werden noch nicht genannt. Laut ÖGK-Sprecherin Lena Weblacher haben die niedrigeren Krankenstandszahlen mehrere Gründe: Zum einen gelten Covid-19-Patienten nicht als arbeitsunfähig, sie befinden sich somit nicht im Krankenstand. „Zusätzlich gibt es jetzt mehr Arbeitslose, die nicht krankge
meldet sind und es gibt weniger Grippe-Erkrankte.“
Warum Covid-Patienten nicht in der Krankenstandsstatistik vorkommen, hat rechtliche Gründe: Bei Covid-19 handelt es sich um eine anzeigepflichtige übertragbare Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Sowohl ein Verdacht auf Covid19 als auch die tatsächliche Infektion lösen nach diesem Gesetz eine behördliche Absonderung (Quarantäne) des Patienten aus. Die Zeit der Absonderung stellt nach dem Epidemiegesetz einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund dar und gilt nicht als Krankenstand.
Ein Covid-Patient mit Symptomen muss dem Dienstgeber somit sowohl die Erkrankung als auch die Quarantäne nachweisen. Beim Hausarzt erhält er den Nachweis, dass er arbeits
Covid-19-Patientengelten nicht als arbeitsunfähig. Zusätzlich gibt es mehr Arbeitslose, die nicht krankgemeldet sind und es gibt weniger Grippe-Erkrankte.
ÖGK-Sprecherin
unfähig ist und von der Behörde den Quarantänebescheid. Was tun, wenn aber der Bescheid zu spät kommt, was zuletzt häufig passiert ist? „In diesem Fall sollte man den Arbeitgeber telefonisch informieren und es empfiehlt sich, ihm die behördliche Aufforderung zur Testung zu übermitteln“, sagt Philipp Felsner, Arbeitsrechtsexperte der
AK Kärnten. „Eine verspätete Ausstellung des Bescheides und eine dadurch verspätete Übergabe an den Arbeitgeber stellt keinen Entlassungsgrund dar.“
Hat ein Infizierter keine Symptome, erhält er vom Arzt keine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung). Der Quarantänebescheid gilt in diesen Fällen als Begründung für die Dienstverhinderung. Für Dienstgeber bedeutet das: Die Entgeltfortzahlung hat trotz Quarantäne und Ausfall der Arbeitsleistung zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann aber Kostenersatz beim Bund beantragen. Egal, ob man an Covid-19 erkrankt ist oder in Quarantäne keine Symptome hat: „Für die Arbeitnehmer hat das keine Auswirkung, das Entgelt muss weitergezahlt werden“, sagt Felsner.