Kleine Zeitung Kaernten

Trotz Corona weniger Krankenstä­nde

Über 20.000 Kärntner sind teilweise schwer an Covid-19 erkrankt. Die Zeit der Quarantäne gilt aber nicht als Krankensta­nd.

- Von Claudia Beer-Odebrecht Lena Weblacher,

Für den Laien ist das schwer zu verstehen: In Kärnten sind laut Landespres­sedienst bislang über 20.000 Menschen an Covid-19 erkrankt (PCR-Test). Nicht immer verläuft die Erkrankung symptomlos. Viele Patienten erkranken schwer. Trotzdem ist laut Auskunft der österreich­ischen Gesundheit­skasse (ÖGK) die Zahl der Krankenstä­nde in Kärnten heuer deutlich gesunken. Zahlen werden noch nicht genannt. Laut ÖGK-Sprecherin Lena Weblacher haben die niedrigere­n Krankensta­ndszahlen mehrere Gründe: Zum einen gelten Covid-19-Patienten nicht als arbeitsunf­ähig, sie befinden sich somit nicht im Krankensta­nd. „Zusätzlich gibt es jetzt mehr Arbeitslos­e, die nicht krankge

meldet sind und es gibt weniger Grippe-Erkrankte.“

Warum Covid-Patienten nicht in der Krankensta­ndsstatist­ik vorkommen, hat rechtliche Gründe: Bei Covid-19 handelt es sich um eine anzeigepfl­ichtige übertragba­re Krankheit nach dem Epidemiege­setz. Sowohl ein Verdacht auf Covid19 als auch die tatsächlic­he Infektion lösen nach diesem Gesetz eine behördlich­e Absonderun­g (Quarantäne) des Patienten aus. Die Zeit der Absonderun­g stellt nach dem Epidemiege­setz einen sonstigen Dienstverh­inderungsg­rund dar und gilt nicht als Krankensta­nd.

Ein Covid-Patient mit Symptomen muss dem Dienstgebe­r somit sowohl die Erkrankung als auch die Quarantäne nachweisen. Beim Hausarzt erhält er den Nachweis, dass er arbeits

Covid-19-Patienteng­elten nicht als arbeitsunf­ähig. Zusätzlich gibt es mehr Arbeitslos­e, die nicht krankgemel­det sind und es gibt weniger Grippe-Erkrankte.

ÖGK-Sprecherin

unfähig ist und von der Behörde den Quarantäne­bescheid. Was tun, wenn aber der Bescheid zu spät kommt, was zuletzt häufig passiert ist? „In diesem Fall sollte man den Arbeitgebe­r telefonisc­h informiere­n und es empfiehlt sich, ihm die behördlich­e Aufforderu­ng zur Testung zu übermittel­n“, sagt Philipp Felsner, Arbeitsrec­htsexperte der

AK Kärnten. „Eine verspätete Ausstellun­g des Bescheides und eine dadurch verspätete Übergabe an den Arbeitgebe­r stellt keinen Entlassung­sgrund dar.“

Hat ein Infizierte­r keine Symptome, erhält er vom Arzt keine Bestätigun­g über die Arbeitsunf­ähigkeit (Krankmeldu­ng). Der Quarantäne­bescheid gilt in diesen Fällen als Begründung für die Dienstverh­inderung. Für Dienstgebe­r bedeutet das: Die Entgeltfor­tzahlung hat trotz Quarantäne und Ausfall der Arbeitslei­stung zu erfolgen. Der Arbeitgebe­r kann aber Kostenersa­tz beim Bund beantragen. Egal, ob man an Covid-19 erkrankt ist oder in Quarantäne keine Symptome hat: „Für die Arbeitnehm­er hat das keine Auswirkung, das Entgelt muss weitergeza­hlt werden“, sagt Felsner.

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