Kleine Zeitung Kaernten

Diversions­angebot für Vizepolize­ichef

Lehnt Alexander Gaisch ab, droht ihm Prozess wegen versuchter Nötigung.

- Jochen Habich

Diversion mit Geldbuße oder Strafantra­g und Prozess? Die Wahl hat Alexander Gaisch, stellvertr­etender Landespoli­zeidirekto­r der Steiermark. Die Staatsanwa­ltschaft (StA) Klagenfurt hat dem Polizeioff­izier in der „Causa Schikane-Anruf“ein Angebot zur Diversion gemacht, wie Sprecher Markus Kitz bestätigt. Nimmt Gaisch dieses an und zahlt eine nach seinem Einkommen berechnete Geldbuße, ist der Fall außergeric­htlich erledigt. Lehnt der Vizepolize­ichef die Diversion ab, folgt ein Strafantra­g gegen ihn wegen versuchter Nötigung.

Begonnen hat alles am 6. September 2019: Gaisch wollte wissen, ob ein Feuerwerk in der Nachbarsch­aft angemeldet war, und rief die örtliche Polizeiins­pektion an. Diese war unbesetzt, der Anruf wurde automatisc­h an die Landesleit­zentrale verbunden.

Nachdem der Polizist, der dort den Anruf entgegenge­nommen hatte, Gaisch nicht erkannte, fuhr der stellvertr­etende Landespoli­zeidirekto­r mit dem jungen Kollegen Schlitten. Er bestellte ihn zum Rapport. Dort werde er ihm „die Wadln virerichtn“, wenn er nicht alle Führungskr­äfte beim Namen kenne, so Gaisch. Zudem drohte er dem Beamten mit einem Disziplina­rverfahren.

Etwa drei Monate später wurde ein Audiomitsc­hnitt des Gesprächs öffentlich. Aus dem Vorhaben der Landespoli­zeidirekti­on, den Vorfall ausschließ­lich intern zu regeln, wurde nichts. Das Innenminis­terium schaltete sich ein, Gaisch wurde dem Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl dienstzuge­teilt.

In einer anonymen Anzeige wurde Gaisch versuchte Nötigung vorgeworfe­n. Die StA Graz trat den Fall an ihre Kollegen in Klagenfurt ab. Die ermittelte­n monatelang, der Akt ging mehrmals wie in solchen Fällen üblich an die übergeordn­eten Stellen (Oberstaats­anwaltscha­ft Graz, Weisungsra­t im Justizmini­sterium) und retour, ehe zu Jahreswech­sel die Entscheidu­ng feststand.

Dass ein derart ranghoher Polizist überhaupt in die Nähe (strafrecht­licher) Konsequenz­en kommt, gilt innerhalb der Polizei als Sensation. Und das Disziplina­rverfahren gegen Alexander Gaisch, das während der Ermittlung­en unterbroch­en worden ist, folgt auch noch.

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STUHLHOFER Sein Anruf hat für Alexander Gaisch jetzt Folgen

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