Diversionsangebot für Vizepolizeichef
Lehnt Alexander Gaisch ab, droht ihm Prozess wegen versuchter Nötigung.
Diversion mit Geldbuße oder Strafantrag und Prozess? Die Wahl hat Alexander Gaisch, stellvertretender Landespolizeidirektor der Steiermark. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat dem Polizeioffizier in der „Causa Schikane-Anruf“ein Angebot zur Diversion gemacht, wie Sprecher Markus Kitz bestätigt. Nimmt Gaisch dieses an und zahlt eine nach seinem Einkommen berechnete Geldbuße, ist der Fall außergerichtlich erledigt. Lehnt der Vizepolizeichef die Diversion ab, folgt ein Strafantrag gegen ihn wegen versuchter Nötigung.
Begonnen hat alles am 6. September 2019: Gaisch wollte wissen, ob ein Feuerwerk in der Nachbarschaft angemeldet war, und rief die örtliche Polizeiinspektion an. Diese war unbesetzt, der Anruf wurde automatisch an die Landesleitzentrale verbunden.
Nachdem der Polizist, der dort den Anruf entgegengenommen hatte, Gaisch nicht erkannte, fuhr der stellvertretende Landespolizeidirektor mit dem jungen Kollegen Schlitten. Er bestellte ihn zum Rapport. Dort werde er ihm „die Wadln virerichtn“, wenn er nicht alle Führungskräfte beim Namen kenne, so Gaisch. Zudem drohte er dem Beamten mit einem Disziplinarverfahren.
Etwa drei Monate später wurde ein Audiomitschnitt des Gesprächs öffentlich. Aus dem Vorhaben der Landespolizeidirektion, den Vorfall ausschließlich intern zu regeln, wurde nichts. Das Innenministerium schaltete sich ein, Gaisch wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dienstzugeteilt.
In einer anonymen Anzeige wurde Gaisch versuchte Nötigung vorgeworfen. Die StA Graz trat den Fall an ihre Kollegen in Klagenfurt ab. Die ermittelten monatelang, der Akt ging mehrmals wie in solchen Fällen üblich an die übergeordneten Stellen (Oberstaatsanwaltschaft Graz, Weisungsrat im Justizministerium) und retour, ehe zu Jahreswechsel die Entscheidung feststand.
Dass ein derart ranghoher Polizist überhaupt in die Nähe (strafrechtlicher) Konsequenzen kommt, gilt innerhalb der Polizei als Sensation. Und das Disziplinarverfahren gegen Alexander Gaisch, das während der Ermittlungen unterbrochen worden ist, folgt auch noch.