Lebenslang ist rechtskräftig
Lebenslange Haft. So lautet das inzwischen auch rechtskräftige Urteil gegen einen Kärntner. Der 37-Jährige war am Landesgericht Klagenfurt wegen der Ermordung seiner von ihm schwangeren Geliebten, einer dreifachen Mutter, verurteilt worden. Seine Verteidigerin Christine Lanschützer hat – aus Kostengründen, wie sie sagt – zwar die Berufung gegen die Strafhöhe zurückgezogen, aufgeben will sie aber nicht. Vermutlich im Februar wird sie, gemeinsam mit einem Tiroler Rechtsanwalt, eine Beschwerde gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringen.