Drogentod einer 17-Jährigen hat für ihre Freunde nun ein Nachspiel vor Gericht. Fahrlässige Tötung?
Klagenfurterin wurde 2019 tot in ihrer Wohnung gefunden. Jetzt sind zwei ihrer Freunde angeklagt, auch wegen grob fahrlässiger Tötung.
Verdacht des Suchtmittelmissbrauchs mit Todesfolge.“Hinter der nüchternen Polizeimeldung, die am 8. Oktober 2019 veröffentlicht wurde, steht ein Drama, das selbst langjährige Ermittler betroffen macht und das mit zwei Anklagen vorläufig endet.
Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat zwei Strafanträge eingebracht, wie Sprecherin Tina Frimmel-Hesse bestätigt. Gegen eine heute 17-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung und gegen einen jungen Mann (jetzt 19 Jahre) wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger und verschiedener Drogendelikte.
Begonnen hat die Tragödie am Samstag, dem 5. Oktober 2019: Mehrere Jugendliche, zwischen 16 und 18 Jahren, trafen sich und fuhren auf den Magdalensberg. Mindestens einer von ihnen hatte Drogen mit – viele verschiedene Drogen, von Ecstasy bis Cannabis. Auf einer Wiese machte es sich die Gruppe bequem und die Party begann. Dabei wurden auch die Drogen konsumiert.
Für eine 16-Jährige war das zu viel, sie wurde bewusstlos. Darauf drängte die später verstorbene 17-Jährige ihre Freunde, die Rettung zu alarmieren, was diese auch getan haben. Rotes Kreuz und Notarzt kamen, nahmen die Bewusstlose mit und brachten sie ins Klinikum. Nach einer Nacht auf der Intensivstation hatte die 16-Jährige das „Drogenexperiment“überlebt.
Ihre Freunde ließen sich von dem Vorfall die Feierlaune nicht nehmen, sie machten weiter. Irgendwann in der Nacht auf 6. Oktober dürfte auch die 17-Jährige, sie war in der Drogenszene unbekannt und nicht als Suchtgiftkonsumentin erfasst, bewusstlos geworden sein.
Nach Ende der Feier ließen sich die Jugendlichen von Taxis nach Klagenfurt fahren. Die 17Körperverletzung
Der Hauptangeklagte hat lange geschwiegen. Erst spät hat er gestanden, dem Opfer Drogen gegeben zu haben.
Tina Frimmel-Hesse, Staatsanwältin
Jährige, nach Meinung ihrer Freunde noch bewusstlos, wurde von den Jugendlichen zum Taxi und dann in ihre Wohnung gebracht.
Bereits tot gewesen? Laut Ermittlungen legten sie dort das Mädchen ins Bett und versuchten, sie zu wärmen. Doch zu diesem Zeitpunkt war die 17Jährige bereits verstorben. Laut Sachverständigem dürfte die junge Frau schon vor der Fahrt vom Magdalensberg nach Klagenfurt tot gewesen sein.
In ihren Einvernahmen haben die Angeklagten beteuert, gedacht zu haben, ihre Freundin sei „nur“bewusstlos und werde wieder zu sich kommen, so StASprecherin Frimmel-Hesse. Eine leider tödliche Fehleinschätzung.
Erst am Sonntag, dem 6. Oktober, gegen 11 Uhr, viele Stunden später, verständigten die beiden die Rettung. Als diese in der Wohnung eintraf, konnten sie nur noch den Tod der 17-Jährigen feststellen.
Für die beiden – nicht vorbestraften – Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die Strafrahmen der angeklagten Taten reichen von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft (für die 17-Jährige) und bis zu drei Jahren Haft für den 19 Jahre alten Haupttäter.