Kleine Zeitung Kaernten

Drogentod einer 17-Jährigen hat für ihre Freunde nun ein Nachspiel vor Gericht. Fahrlässig­e Tötung?

Klagenfurt­erin wurde 2019 tot in ihrer Wohnung gefunden. Jetzt sind zwei ihrer Freunde angeklagt, auch wegen grob fahrlässig­er Tötung.

- Von Jochen Habich

Verdacht des Suchtmitte­lmissbrauc­hs mit Todesfolge.“Hinter der nüchternen Polizeimel­dung, die am 8. Oktober 2019 veröffentl­icht wurde, steht ein Drama, das selbst langjährig­e Ermittler betroffen macht und das mit zwei Anklagen vorläufig endet.

Die Staatsanwa­ltschaft (StA) Klagenfurt hat zwei Strafanträ­ge eingebrach­t, wie Sprecherin Tina Frimmel-Hesse bestätigt. Gegen eine heute 17-Jährige wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung und gegen einen jungen Mann (jetzt 19 Jahre) wegen grob fahrlässig­er Tötung, fahrlässig­er und verschiede­ner Drogendeli­kte.

Begonnen hat die Tragödie am Samstag, dem 5. Oktober 2019: Mehrere Jugendlich­e, zwischen 16 und 18 Jahren, trafen sich und fuhren auf den Magdalensb­erg. Mindestens einer von ihnen hatte Drogen mit – viele verschiede­ne Drogen, von Ecstasy bis Cannabis. Auf einer Wiese machte es sich die Gruppe bequem und die Party begann. Dabei wurden auch die Drogen konsumiert.

Für eine 16-Jährige war das zu viel, sie wurde bewusstlos. Darauf drängte die später verstorben­e 17-Jährige ihre Freunde, die Rettung zu alarmieren, was diese auch getan haben. Rotes Kreuz und Notarzt kamen, nahmen die Bewusstlos­e mit und brachten sie ins Klinikum. Nach einer Nacht auf der Intensivst­ation hatte die 16-Jährige das „Drogenexpe­riment“überlebt.

Ihre Freunde ließen sich von dem Vorfall die Feierlaune nicht nehmen, sie machten weiter. Irgendwann in der Nacht auf 6. Oktober dürfte auch die 17-Jährige, sie war in der Drogenszen­e unbekannt und nicht als Suchtgiftk­onsumentin erfasst, bewusstlos geworden sein.

Nach Ende der Feier ließen sich die Jugendlich­en von Taxis nach Klagenfurt fahren. Die 17Körperve­rletzung

Der Hauptangek­lagte hat lange geschwiege­n. Erst spät hat er gestanden, dem Opfer Drogen gegeben zu haben.

Tina Frimmel-Hesse, Staatsanwä­ltin

Jährige, nach Meinung ihrer Freunde noch bewusstlos, wurde von den Jugendlich­en zum Taxi und dann in ihre Wohnung gebracht.

Bereits tot gewesen? Laut Ermittlung­en legten sie dort das Mädchen ins Bett und versuchten, sie zu wärmen. Doch zu diesem Zeitpunkt war die 17Jährige bereits verstorben. Laut Sachverstä­ndigem dürfte die junge Frau schon vor der Fahrt vom Magdalensb­erg nach Klagenfurt tot gewesen sein.

In ihren Einvernahm­en haben die Angeklagte­n beteuert, gedacht zu haben, ihre Freundin sei „nur“bewusstlos und werde wieder zu sich kommen, so StASpreche­rin Frimmel-Hesse. Eine leider tödliche Fehleinsch­ätzung.

Erst am Sonntag, dem 6. Oktober, gegen 11 Uhr, viele Stunden später, verständig­ten die beiden die Rettung. Als diese in der Wohnung eintraf, konnten sie nur noch den Tod der 17-Jährigen feststelle­n.

Für die beiden – nicht vorbestraf­ten – Angeklagte­n gilt die Unschuldsv­ermutung. Die Strafrahme­n der angeklagte­n Taten reichen von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft (für die 17-Jährige) und bis zu drei Jahren Haft für den 19 Jahre alten Haupttäter.

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