Kleine Zeitung Kaernten

Drogenlenk­er fährt auch ohne Führersche­in

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Markus Tilli, Leiter des Einsatzref­erates im Stadtpoliz­eikommando, erklärt, was nach der Anhaltung passiert. Der offensicht­lich unter Drogeneinf­luss stehende Lenker wird zu einer amtsärztli­chen Untersuchu­ng aufgeforde­rt. Der Klagenfurt­er hatte diese etwa am 30. März verweigert. Zusätzlich wird ihm die Weiterfahr­t untersagt. Den Beamten stehen laut Straßenver­kehrsordnu­ng folgende Zwangsmaßn­ahmen zur Verfügung: die Abnahme der Fahrzeugsc­hlüssel, das Abstellen des Fahrzeuges oder das Anlegen von Radklammer­n. Diese Möglichkei­ten sind nur kurzfristi­g wirksam. Jede Person (z. B. Beifahrer), bei der es keinen Hinderungs­grund gibt, kann das Fahrzeug weiter lenken. Auch die Wegnahme des Schlüssels ist wenig effektiv. „Der Schlüssel wird bei der Polizei hinterlegt“, erklärt Tilli. Jeder, der mit einer Vollmacht auftaucht (z. B. ein Freund), kann diesen wieder übernehmen. Dass diese Person dann dem Drogenlenk­er wieder den Schlüssel aushändigt, ist für diese nicht strafbar. Auch die drohenden Strafen schrecken die meisten Drogenlenk­er in der Regel nicht ab. „Sie wissen, dass sie ohnehin nichts zahlen können, und sitzen die Strafe ab, was keine Abschrecku­ng für sie ist“, sagt Tilli.

Der 29-Jährige, der zahlreiche Anzeigen nach dem Verwaltung­sstrafrech­t auf seinem

Konto hat, wurde für seine gefährlich­e Fahrt durch die Bahnhofstr­aße zusätzlich nach dem Strafrecht angezeigt. Wegen Gefährdung der körperlich­en Sicherheit drohen ihm bis zu drei Monate Haft.

„Der Fall zeigt, dass die Verkehrspo­lizei die nötigen rechtliche­n Grundlagen braucht, um Drogenlenk­er aus dem Verkehr zu ziehen“, sagt der zuständige Verkehrsre­ferent Landesrat Sebastian Schuschnig. „Das Ministeriu­m ist gefordert, hier nachzuschä­rfen.“Schuschnig habe jetzt einen eigenen Budgettopf für Maßnahmen gegen Drogenlenk­er aufgestell­t. Aktuell werde auch an einem Pilotproje­kt gegen Drogen am Steuer gearbeitet.

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