Drogenlenker fährt auch ohne Führerschein
Markus Tilli, Leiter des Einsatzreferates im Stadtpolizeikommando, erklärt, was nach der Anhaltung passiert. Der offensichtlich unter Drogeneinfluss stehende Lenker wird zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. Der Klagenfurter hatte diese etwa am 30. März verweigert. Zusätzlich wird ihm die Weiterfahrt untersagt. Den Beamten stehen laut Straßenverkehrsordnung folgende Zwangsmaßnahmen zur Verfügung: die Abnahme der Fahrzeugschlüssel, das Abstellen des Fahrzeuges oder das Anlegen von Radklammern. Diese Möglichkeiten sind nur kurzfristig wirksam. Jede Person (z. B. Beifahrer), bei der es keinen Hinderungsgrund gibt, kann das Fahrzeug weiter lenken. Auch die Wegnahme des Schlüssels ist wenig effektiv. „Der Schlüssel wird bei der Polizei hinterlegt“, erklärt Tilli. Jeder, der mit einer Vollmacht auftaucht (z. B. ein Freund), kann diesen wieder übernehmen. Dass diese Person dann dem Drogenlenker wieder den Schlüssel aushändigt, ist für diese nicht strafbar. Auch die drohenden Strafen schrecken die meisten Drogenlenker in der Regel nicht ab. „Sie wissen, dass sie ohnehin nichts zahlen können, und sitzen die Strafe ab, was keine Abschreckung für sie ist“, sagt Tilli.
Der 29-Jährige, der zahlreiche Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafrecht auf seinem
Konto hat, wurde für seine gefährliche Fahrt durch die Bahnhofstraße zusätzlich nach dem Strafrecht angezeigt. Wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit drohen ihm bis zu drei Monate Haft.
„Der Fall zeigt, dass die Verkehrspolizei die nötigen rechtlichen Grundlagen braucht, um Drogenlenker aus dem Verkehr zu ziehen“, sagt der zuständige Verkehrsreferent Landesrat Sebastian Schuschnig. „Das Ministerium ist gefordert, hier nachzuschärfen.“Schuschnig habe jetzt einen eigenen Budgettopf für Maßnahmen gegen Drogenlenker aufgestellt. Aktuell werde auch an einem Pilotprojekt gegen Drogen am Steuer gearbeitet.