Berlin zieht Notbremse
In Deutschland wurde in dieser Woche vom Bundestag und vom Bundesrat eine bundeseinheitliche „Notbremse“beschlossen, um ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einheitliche Regelungen für den Corona-Lockdown zu schaffen. Bisher haben die Bundesländer eigenverantwortlich über die Härte der Maßnahmen entscheiden können. Wird diese Grenze nun in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge überschritten, müssen Geschäfte bis auf jene des täglichen Bedarfs wie
Supermärkte, Drogerien oder
Apotheken wieder schließen. Auch Kulturund Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen dann nicht öffnen. Präsenzunterricht an Schulen ist nur dann möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, allerdings nur bis zu einer SiebenTage-Inzidenz von 165. Sollte dieser Wert überstiegen werden, müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht wechseln. Derzeit liegt die Inzidenz in 337 Kreisen über 100, in 57 Kreisen zwischen 50 und 100 und in sieben Kreisen unter 50.