Höchstrichter mahnen den Kanzler
Kurz soll Mails aus erster Amtszeit liefern.
Daher ergeht die erneute Aufforderung an den Bundeskanzler, dem Verfassungsgerichtshof bis 26. April alle vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen vorzulegen.“Was sich trocken anhört, ist eine Mahnung des Verfassungsgerichtshofes an Bundeskanzler (ÖVP), eine Reihe von E-Mail-Postfächern zu übermitteln, die er bzw. seine Mitarbeiter in seiner ersten Amtszeit geschrieben haben. Kurz behauptet, alles Relevante schon geschickt zu haben, alles andere sei gelöscht worden.
Dabei handelt es sich offenbar auch um Teile seines Kalenders aus den Jahren 2017 bis 2019. „Was es nie gegeben hat oder was vernichtet worden ist, das kann natürlich nicht geliefert werden“, so Kurz. Kritik kam von der Opposition, die sich an den VfGH gewandt hat. Die Richter wollen entscheiden, welche Unterlagen dem Ibiza-UAusschuss vorgelegt werden.