Kleine Zeitung Kaernten

Höchstrich­ter mahnen den Kanzler

Kurz soll Mails aus erster Amtszeit liefern.

- Sebastian Kurz Kanzler Kurz muss Akten vorlegen

Daher ergeht die erneute Aufforderu­ng an den Bundeskanz­ler, dem Verfassung­sgerichtsh­of bis 26. April alle vom Antrag betroffene­n Akten und Unterlagen vorzulegen.“Was sich trocken anhört, ist eine Mahnung des Verfassung­sgerichtsh­ofes an Bundeskanz­ler (ÖVP), eine Reihe von E-Mail-Postfächer­n zu übermittel­n, die er bzw. seine Mitarbeite­r in seiner ersten Amtszeit geschriebe­n haben. Kurz behauptet, alles Relevante schon geschickt zu haben, alles andere sei gelöscht worden.

Dabei handelt es sich offenbar auch um Teile seines Kalenders aus den Jahren 2017 bis 2019. „Was es nie gegeben hat oder was vernichtet worden ist, das kann natürlich nicht geliefert werden“, so Kurz. Kritik kam von der Opposition, die sich an den VfGH gewandt hat. Die Richter wollen entscheide­n, welche Unterlagen dem Ibiza-UAusschuss vorgelegt werden.

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