Kassenleiterin in BH bediente sich selbst
ihr mildernd zugutegekommen. Die Angeklagte zeichnete ein trauriges Bild von ihrer finanziellen Lage: Da sie mit ihrem Ehemann in schwierigen Verhältnissen gewohnt habe, wären sie in eine neue Wohnung gezogen und hätten sich finanziell übernommen. Ihr Mann sei darüber hinaus arbeitslos und hoch verschuldet gewesen. Ständig habe es Exekutionen gegeben. Freunde, von denen er Geld geliehen hatte, hätten ihn gedrängt, die Beträge zurückzuzahlen.
Staatsanwältin Ines Küttler sagte, dass die Frau die Veruntreuungen äußerst geschickt verschleiert habe. Die Taten wären so schnell wohl niemandem aufgefallen, wenn die 39-Jährige nicht selbst gestanden hätte. „Wieso haben Sie denn nicht Privatinsolvenz angemeldet?“, wollte die
Richterin wissen. „Mein Vater hat für meine Kredite mitgebürgt, er hat nicht so eine hohe Pension, ich hatte Angst, dass er dann mitbetroffen ist“, erklärte die Angeklagte. „Ich habe alles nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren können.“Sie habe bereits begonnen, den Schaden mit Kleinbeträgen gutzumachen.
Der Schöffensenat befand letztendlich, dass die Frau nicht ins Gefängnis muss, die bedingte Haft und 360 Tagessätze zu je vier Euro seien ausreichend.
Die Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Küttler gab keine Erklärung ab.
Ich habe alles mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren können.