Kleine Zeitung Kaernten

Wahl in St. Jakob vor Höchstgeri­cht

FPÖ und SGS ziehen mit Gemeindera­tswahlAnfe­chtung vor den Verfassung­sgerichtsh­of.

- Von Elisabeth Peutz

In St. Jakob im Rosental fechten die FPÖ und die Regionalli­ste Gemeinsam Skupno SGS gemeinsam das Verfahren zur Wahl des Gemeindera­ts am 28. Februar 2021 an. Diesmal ziehen die beiden Parteien vor den Verfassung­sgerichtsh­of. Bei der Landeswahl­behörde sind sie bereits abgeblitzt.

In ihrer Anfechtung, mit der Franz Baumgartne­r (SGS) und Iris Mischkulni­g-Ortner (FPÖ) eine Klagenfurt­er Anwaltskan­zlei beauftragt haben, behaupten sie die Rechtswidr­igkeit der Zurückweis­ung der Landeswahl­behörde, die damit argumentie­rt habe, dass den Einsprüche­n nicht entnommen werden könne, dass die Einschreit­erin bzw. der Einschreit­er die Wahl in der Funktion als Vertreteri­n bzw. Vertreter für eine und namens einer Wählergrup­pe beeinspruc­ht. Das sei sehr wohl der Fall gewesen. „Gerade in kleinen Landgemein­den kann man nicht verlangen, dass die wahlwerben­den Gruppierun­gen über ein Team juristisch­er Berater verfügen“, steht in dem Schreiben an den VfGH. Die Vertreter von SGS und FPÖ werfen Bürgermeis­ter Guntram Perdacher (SPÖ), Mitglieder­n der SPÖ und dem Amtsleiter darin auch „massive Unregelmäß­igkeiten bei der Auszählung der Wahlkarten“vor, was Perdacher dementiert.

Einige Tage nach der Wahl lagen 52 im Wahllokal entwendete, leere Wahlkarten­kuverts vor den Türen von Mandataren. „Deshalb ermittelt der Verfassung­sschutz“, sagt Perdacher, der das bei Polizei und Landeswahl­behörde angezeigt hat.

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