Wahl in St. Jakob vor Höchstgericht
FPÖ und SGS ziehen mit GemeinderatswahlAnfechtung vor den Verfassungsgerichtshof.
In St. Jakob im Rosental fechten die FPÖ und die Regionalliste Gemeinsam Skupno SGS gemeinsam das Verfahren zur Wahl des Gemeinderats am 28. Februar 2021 an. Diesmal ziehen die beiden Parteien vor den Verfassungsgerichtshof. Bei der Landeswahlbehörde sind sie bereits abgeblitzt.
In ihrer Anfechtung, mit der Franz Baumgartner (SGS) und Iris Mischkulnig-Ortner (FPÖ) eine Klagenfurter Anwaltskanzlei beauftragt haben, behaupten sie die Rechtswidrigkeit der Zurückweisung der Landeswahlbehörde, die damit argumentiert habe, dass den Einsprüchen nicht entnommen werden könne, dass die Einschreiterin bzw. der Einschreiter die Wahl in der Funktion als Vertreterin bzw. Vertreter für eine und namens einer Wählergruppe beeinsprucht. Das sei sehr wohl der Fall gewesen. „Gerade in kleinen Landgemeinden kann man nicht verlangen, dass die wahlwerbenden Gruppierungen über ein Team juristischer Berater verfügen“, steht in dem Schreiben an den VfGH. Die Vertreter von SGS und FPÖ werfen Bürgermeister Guntram Perdacher (SPÖ), Mitgliedern der SPÖ und dem Amtsleiter darin auch „massive Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlkarten“vor, was Perdacher dementiert.
Einige Tage nach der Wahl lagen 52 im Wahllokal entwendete, leere Wahlkartenkuverts vor den Türen von Mandataren. „Deshalb ermittelt der Verfassungsschutz“, sagt Perdacher, der das bei Polizei und Landeswahlbehörde angezeigt hat.