Polizisten angehustet: Frau geht straffrei aus
Entscheidung des Oberlandesgerichts könnte richtungsweisend sein: Wer nicht infiziert ist, kann auch keine Gefahr darstellen.
Kann man für die „Drohung“mit einer ansteckenden Krankheit verurteilt werden, obwohl man diese gar nicht hat? Nein, sagte das Landesgericht Klagenfurt.
Nein, sagt jetzt auch das Oberlandesgericht (OLG) Graz. Eine brisante, weil in Bezug auf Corona erstmals in Österreich getroffene und richtungsweisende Entscheidung, die sich in der entscheidenden Passage so liest: „Das Husten, Treten und Schlagen einer hier nicht mit dem Erreger Sars-CoV-2 infizierten Angeklagten im unmittelbaren Nahbereich anderer Personen ist nicht geeignet, die Gefahr der Verbreitung der anzeigepflichtigen Krankheit Covid-19 unter Menschen herbei
Bin ich nicht infiziert, besteht auch nicht die theoretische Möglichkeit, jemand anderen anzustecken.
Rechtsanwalt zuführen, mag sich die Angeklagte auch unmittelbar zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben“, so das OLG. Das heißt, sagt Arthur Berger, Anwalt der Frau, „wenn ich nicht mit einer übertragbaren
Krankheit infiziert bin, besteht nicht einmal die theoretische Möglichkeit, eine andere Person anzustecken“.
war es strafrechtlich aber nicht bis zu diesem Fall. Was war geschehen? Eine betrunkene Kärntnerin hatte im März 2020 einen Polizeieinsatz ausgelöst. Dabei hat die Frau „absichtlich in Richtung zweier Kollegen gehustet“, erklärte ein Polizist in der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt. Und entscheidend: Zuvor sagte die Frau zu den Beamten, dass sie in einer Region gearbeitet hatte, über die wegen Corona die Quarantäne verhängt worden ist. Erst einige Tage später war nach einem Coronatest klar, die Frau war nicht infiziert. Die Staatsanwaltschaft klagte die Kellnerin darauf auch wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft) an. Ihre Argumentation für das sogenannte abstrakt potenzielle Gefährdungsdelikt: Bei der Festnahme der Frau mussten ihre „Opfer“davon ausgehen, dass sie mit dem Virus infiziert war und die die Polizisten hätte anstecken können, erklärt die Staatsanwaltschaft.
„Wo nichts ist, kann auch nichts sein“, hielt hingegen der Anwalt der Frau in der Verhandlung entgegen. Die Richterin am Landesgericht sah das ebenso und sprach im vergangenen September die Frau in diesem Anklagepunkt frei. Die Staatsanwaltschaft berief dagegen und das OLG beendete schließlich die Causa.