Vordrängeln bei Impfungen war nicht strafbar
Staatsanwaltschaft hat jetzt alle Ermittlungen gegen Impf-Vordrängler eingestellt.
bin.“Er übernehme die Verantwortung. Die Verteidigung sprach von Sekundenschlaf, der wahrscheinlich zum Unfall geführt habe.
Die Geldstrafe wurde zu 260 Tagessätzen zu je zwölf Euro ausgesetzt. Hinzu kommt eine Entschädigungszahlung an eine Hinterbliebene des Unfallopfers sowie die Prozesskosten. In ihrer Begründung erklärte die Richterin, dass der rechtliche Rahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsehe. „Ich bin aber der Ansicht, dass es hier keinesfalls einer Freiheitsstrafe bedarf.“Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie die Umstände sich ändern: Heute wären viele froh, würden sich Menschen bei Corona-Impfungen vordrängeln. Zu Jahresbeginn sah die Corona-Welt noch anders aus. Wochenlang beschäftigten Impf-Vordrängler die Öffentlichkeit. Gemeint waren aktive und ehemalige Politiker, Leiter von Behörden sowie deren Verwandte, die CoronaImpfungen erhalten haben. Zu einer Zeit, als der Großteil der Bevölkerung noch nicht wusste, ob und wie er zu einer Impfung kommt. Alle haben als Begründung für ihre vorzeitigen Impfungen ihre Tätigkeiten für Sozialhilfeverbände und im Gesundheitswesen angegeben.
Auf die Vorwürfe folgten Prüfungen der Sachverhalte durch die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt. Wegen Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt. Nur gegen zwei namentlich bekannte Personen – Valentin Blaschitz (Völkermarkts Altbürgermeister) und Jakob Strauß (Landtagsabgeordneter) – wurde die Einleitung von Ermittlungsverfahren geprüft. Herausgekommen ist nichts, bei niemandem, wie StA-Sprecher Markus Kitz sagt. Weil kein gerichtlich strafbarer Sachverhalt vorlag, wurde gegen Blaschitz und Strauß gar nicht ermittelt. Auch nicht gegen irgendeinen anderen prominenten ImpfVordrängler. Hier lagen nicht einmal Anzeigen vor, so Kitz.