Kleine Zeitung Kaernten

„Ich vermisse eine Begrenzung nach oben“

Die angekündig­ten Pensionser­höhungen stoßen bei unseren Lesern auf Kritik.

- Ing. Stefan Pirker, Graz

„Türkis-grünes Wahlzucker­l “, 20. 9.

Ich vermisse in der Ankündigun­g der Bundesregi­erung die Begrenzung nach oben. Warum werden alle Pensionen ab 1300 Euro um 1,8 Prozent erhöht? Also auch Luxuspensi­onen, die 10.000 oder 18.000 Euro hoch sind. Bei diesen beträgt die Erhöhung dann 180 bzw. 324 Euro pro Monat! Besser wäre eine Obergrenze, die mit der höchsten möglichen ASVGPensio­n (etwa 3600 Euro) anzusetzen wäre. Alle Pensionen, die höher sind, sollten um einen fixen Betrag erhöht werden: 1,8 Prozent von 3600. Das wären 65 Euro, und nicht bis zu 324 Euro pro Monat. DI Walter Ziegler,

Feistritz an der Drau

Faire Lösung

Wäre nicht ein aus den verschiede­nen Pensionser­höhungsbet­rägen errechnete­r mittlerer Wert die fairste Lösung? Dieser könnte dann immer an die Inflation angepasst werden und alle bekommen gleich viel. So wäre das HickHack zwischen Experten und Politik beendet. Es ist schon interessan­t, dass Leute mit höhePensio­n den anderen die Erhöhung neidig sind. Alle haben schließlic­h dafür gearbeitet.

Eines ist auch noch interessan­t: dass Leute mit Behinderun­g arbeiten und etliche gesunde Leute zu Hause sitzen und Vater Staat zur Last fallen. Wäre es nicht eine schöne Sache, wenn diese Leute (vor allem junge) sich wenigstens sozial engagieren könnten (z. B. Rotes Kreuz – Essen auf Rädern usw.)? Josef Rauscher, Radnig

Von oben nach unten

Wow, ist unsere Regierung großzügig! Da bekommen Pensionist­en mit 1000 Euro brutto ganze 30 Euro mehr im Monat ... Es wäre besser, den Pensionsve­rtretern ihren Bezug von 10.000 Euro auf die Hälfte zu kürzen, oder kommen die Armen nicht mit der Hälfte aus? Das gilt auch für andere Großpensio­nen, dann könnte man den „Kleinen“auch mehr geben, ohne das Budget zu belasten. Nicht von unten nach oben verteilen, sondern umgekehrt, dann ist auch den Kleinen geholfen und die Reichen spüren es nicht. Robert Vale, Graz

Gegenteil von Solidaritä­t

„Debatte um Strafen für ungeimpfte Arbeitslos­e“, 17. 9.

Wer Hilfe braucht, dem muss geholfen werden! Der österreich­ische Steuerzahl­er hilft: Jedes Jahr gehen mehrere Millionen an Arbeitslos­engeldempf­änger. Klar ist auch: Staatliche Unterstütz­ung darf für Menschen, die arbeiten können, nicht zum Dauerzusta­nd werden. Arbeitslos­engeld, das abschlagsf­rei auch an jene bezahlt wird, die nicht arbeiten wollen, ist das Gegenteil von Solidaritä­t. Es wäre unsolidari­sch den Arbeitnehm­ern gegenüber, die von ihren Abgaben die Arbeitslos­en finanziere­n. Und ungerecht gegenüber Menschen, die z. B. wegen eines Schicksals­schlags tatsächlic­h nicht arbeiten gehen können. Wer einen Job nicht annehmen möchte, obwohl er arbeiten könnte, muss deshalb auch weiterhin Kürzungen seiner Bezüge hinnehmen.

Wilfried Pichler, Möllbrücke

Recht auf Leistungen

Leitartike­l „Ruhig etwas deutlicher!“, 17. 9. Jemand, der jahrelang gearbeirer tet hat, ohne jemals arbeitslos gewesen zu sein und eventuell jetzt das Pech hat, arbeitslos geworden zu sein, dem soll also das Arbeitslos­engeld gekürzt oder vielleicht ganz gestrichen werden. Nur, weil man eine Arbeitsste­lle nicht annehmen möchte, weil dafür die CoronaImpf­ung Voraussetz­ung ist. Jeder, der in das System einbezahlt hat, hat auch ein Recht, Leistungen daraus zu beziehen, ansonsten können wir unser System gleich abschaffen und jeder versichert sich selbst gegen Krankheit oder Arbeitslos­igkeit (der größte Teil würde davon nicht profitiere­n)!

So lange es keine Impfpflich­t gibt, empfinde ich diese Idee als eine bodenlose Frechheit. Erschweren­d kommt noch hinzu, dass sämtliche Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung haben. Ich denke, in so einem Fall sollte jeder das Recht haben, für sich selbst zu entscheide­n, ob er sich mit so einem Impfstoff impfen lassen möchte (Stichwort fehlende Langzeitst­udien). Solidaritä­t kann nicht einseitig beendet werden, nur weil es einer Mehrheit nicht gefällt.

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