Regeln für häuslichen Unterricht verschärft
Das Bildungsministerium hat reagiert: Reflexionsgespräch, Überprüfung nicht genehmigter Privatschulen, kein Prüfungstourismus.
Die Zahl der Schulabmeldungen hat sich heuer coronabedingt auf rund 7500 verdreifacht. Das Bildungsministerium hat darauf mit strengeren Regeln für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht reagiert, gestern wurde der dazugehörige Erlass veröffentlicht. Neben einem (freiwilligen) Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters sieht er u. a. vor, dass die Bildungsdirektionen die Prüfungskommission festlegen, bei der am Jahresende die Externistenprüfung abzulegen ist.
Das Reflexionsgespräch ist vorerst freiwillig, für eine Verpflichtung wären gesetzliche Änderungen notwendig. Die zuständige Sektionschefin im Ministerium, Doris Wagner, spricht deshalb von einer Serviceleistung, damit die Eltern den Lernfortschritt ihrer Kinder sehen und im Vergleich zu einer normalen Klasse einschätzen können. Stattfinden soll es an jener Schule, an der das Kind grundsätzlich seine Unterrichtspflicht zu erfüllen hätte. Eltern können das für Februar vorgesehene Reflexionsgespräch auch ablehnen. Zeigen sie allerdings trotz mehrfacher Kontaktaufnahme keine Reaktion, wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet.
im Gespräch zum Schluss, dass der häusliche Unterricht doch nicht so gut funktioniert, können die Kinder zurück in die Schule. „Sie können auch während des Jahres jederzeit in die Schule zurückkehren. Je früher, umso besser können sie sich auch in die Klassengemeinschaft einfügen“, betont Wagner. Der Erlass schreibt zudem vor, dass die Bildungsdirektionen abgemeldete Schüler per Verordnung zu einer Prüfungsschule zuweisen kann. So soll „Prüfungstourismus“verhindert werden. Den Bildungsdirektionen wird ein Instrumentarium zur Hand gegeben, um zu unterscheiden, ob erlaubter häuslicher Unterricht oder eine nicht genehmigte Privatschule vorliegt. Etwaige Meldungen würden die Schulqualitätsmanager prüfen bzw. an die zuständige BH übergeben. Festgelegt ist, dass für Lehrer gewisse Nebentätigkeiten ausgeschlossen sind. Etwa das Unterrichten von Kindern im häuslichen Unterricht in einem Ausmaß, durch das die pädagogische Arbeit in der eigentlichen Schule beeinträchtigt wird.
Gestern wurde zudem bekannt, dass in Österreich seit Pandemiebeginn 25 Lehrerinnen und Lehrer gekündigt wurden, weil sie die Einhaltung von Corona-Maßnahmen verweigert haben. Die meisten in Niederösterreich mit acht, in der Steiermark waren es zwei, in Kärnten eine.