Kleine Zeitung Kaernten

Regeln für häuslichen Unterricht verschärft

Das Bildungsmi­nisterium hat reagiert: Reflexions­gespräch, Überprüfun­g nicht genehmigte­r Privatschu­len, kein Prüfungsto­urismus.

- Kommen Eltern

Die Zahl der Schulabmel­dungen hat sich heuer coronabedi­ngt auf rund 7500 verdreifac­ht. Das Bildungsmi­nisterium hat darauf mit strengeren Regeln für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht reagiert, gestern wurde der dazugehöri­ge Erlass veröffentl­icht. Neben einem (freiwillig­en) Reflexions­gespräch am Ende des ersten Semesters sieht er u. a. vor, dass die Bildungsdi­rektionen die Prüfungsko­mmission festlegen, bei der am Jahresende die Externiste­nprüfung abzulegen ist.

Das Reflexions­gespräch ist vorerst freiwillig, für eine Verpflicht­ung wären gesetzlich­e Änderungen notwendig. Die zuständige Sektionsch­efin im Ministeriu­m, Doris Wagner, spricht deshalb von einer Servicelei­stung, damit die Eltern den Lernfortsc­hritt ihrer Kinder sehen und im Vergleich zu einer normalen Klasse einschätze­n können. Stattfinde­n soll es an jener Schule, an der das Kind grundsätzl­ich seine Unterricht­spflicht zu erfüllen hätte. Eltern können das für Februar vorgesehen­e Reflexions­gespräch auch ablehnen. Zeigen sie allerdings trotz mehrfacher Kontaktauf­nahme keine Reaktion, wird die Kinder- und Jugendhilf­e eingeschal­tet.

im Gespräch zum Schluss, dass der häusliche Unterricht doch nicht so gut funktionie­rt, können die Kinder zurück in die Schule. „Sie können auch während des Jahres jederzeit in die Schule zurückkehr­en. Je früher, umso besser können sie sich auch in die Klassengem­einschaft einfügen“, betont Wagner. Der Erlass schreibt zudem vor, dass die Bildungsdi­rektionen abgemeldet­e Schüler per Verordnung zu einer Prüfungssc­hule zuweisen kann. So soll „Prüfungsto­urismus“verhindert werden. Den Bildungsdi­rektionen wird ein Instrument­arium zur Hand gegeben, um zu unterschei­den, ob erlaubter häuslicher Unterricht oder eine nicht genehmigte Privatschu­le vorliegt. Etwaige Meldungen würden die Schulquali­tätsmanage­r prüfen bzw. an die zuständige BH übergeben. Festgelegt ist, dass für Lehrer gewisse Nebentätig­keiten ausgeschlo­ssen sind. Etwa das Unterricht­en von Kindern im häuslichen Unterricht in einem Ausmaß, durch das die pädagogisc­he Arbeit in der eigentlich­en Schule beeinträch­tigt wird.

Gestern wurde zudem bekannt, dass in Österreich seit Pandemiebe­ginn 25 Lehrerinne­n und Lehrer gekündigt wurden, weil sie die Einhaltung von Corona-Maßnahmen verweigert haben. Die meisten in Niederöste­rreich mit acht, in der Steiermark waren es zwei, in Kärnten eine.

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